- 04.07.2011, 10:17:02
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Mikl-Leitner: Anwesenheitsverpflichtung ist ein klares Zeichen gegen Asylmissbrauch
Neues Gesetz sorgt für raschere und effizientere Asylverfahren
Wien (OTS) - "Die Mitwirkungsverpflichtung ist nach dem
Fremdenrechtsänderungsgesetz (FrÄG) 2011 eine wichtige Maßnahme, um
die Hintertür für Missbrauch zu schließen und die Vordertür für all
jene offen halten zu können, die unsere Hilfe brauchen" , sagte
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner Im Rahmen der gemeinsamen
Pressekonferenz mit Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll zum
Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 im Bildungszentrum der
Sicherheitsakademie in Traiskirchen.
Die Verfügbarkeit des Asylwerbers ist mit 5 Tagen befristet und im
Einzelfall einmal um 48 Stunden verlängerbar. Der Asylwerber muss
sich in dieser Zeit durchgehend für das Bundesasylamt zur Verfügung
halten und somit anwesend sein. Hat das Bundesasylamt schon früher
alle Erkenntnisse, dann endet die Anwesenheitsverpflichtung natürlich
früher.
Verlässt der Asylwerber die Betreuungsstelle dennoch
ungerechtfertigt, kann er festgenommen und in die Erstaufnahmestelle
zurückgebracht werden.
Die Mitwirkungspflicht ist aber weder eine Schikane noch ein in Haft
nehmen. "Wir wollen den Asylwerbern nicht schaden, sondern diese zur
Mitwirkung einladen um rasch Klarheit zu schaffen, ob Österreich oder
ein anderes für das Verfahren zuständig ist. Das ist nicht nur im
ureigensten Interesse des Betroffenen, sondern auch der
österreichischen Bevölkerung", sagte die Innenministerin.
Mit der neuen Regelung soll außerdem verhindert werden, dass sich
Asylwerber dem laufenden Verfahren entziehen und in die Illegalität
abtauchen. Denn Untertauchen ist oft verbunden mit dem Eintauchen in
die Kriminalität.
Die Asylwerber bekommen daher seit 1. Juli 2011 bei ihrer
Antragstellung eine sogenannte rote Verfahrenskarte. Die Karte hilft
dabei - beispielsweise im Falle eines Aufgriffes durch die Polizei -
sofort den Aufenthaltsstatus feststellen zu können. Mit der roten
Karte ist sofort erkennbar welchen Status der Asylwerber hat.
Eine erste Zwischenbilanz nach 15 Monaten zeigt, dass die
Vereinbarung über die limitierte Belagszahl der Asylwerber in der
Betreuungsstelle Traiskirchen wirkt. Die Höchstgrenze von 480
Asylwerbern wurde bis heute nicht überschritten.
Niederösterreich ist einer der wichtigsten Partner des Bundes bei der
Grundversorgung von Asylwerbern. "Nur bei einer guten Zusammenarbeit
wird auch gute Arbeit geleistet ", dankte Innenministerin
Mikl-Leitner Landeshauptmann Pröll für die enge Allianz zwischen
Niederösterreich und dem Innenministerium im Bereich des
Fremdenrechts.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Inneres Mag. Hermann Muhr Pressesprecher der Bundesministerin Tel.: +43-(0)1-53126-2017 mailto:[email protected] www.bmi.gv.at Bundesministerium für Inneres Kompetenzcenter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit - Pressestelle +43-(0)1-53 126-2488 [email protected] www.bmi.gv.at
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