- 01.07.2011, 15:56:43
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Meinl Bank zu aktuellem MEL -Anlegerurteil des OLG Wien: "Immer absurdere Argumente für Aktienkauf auf Probe"
Wien (OTS) - Die Meinl Bank nahm heute zu einem aktuellen
MEL-Anlegerurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien Stellung. Darin
wurde die Bank zur Rückabwicklung des Verkaufs von MEL-Papieren
verpflichtet. Der Kunde habe Zertifikate statt Aktien erhalten, so
das OLG Wien.
Die Rechtsansicht des OLG Wien zeugt aus Sicht der Bank von einer
vollkommenen Unkenntnis des Kapitalmarkts, seiner Regeln und
Gesetzmäßigkeiten. Die Bank verwies auf die Tatsache, dass das OLG
Graz in einem Urteil vom März 2011 in derselben Rechtsfrage im Sinne
der Bank geurteilt hat und das Vorliegen eines so genannten Aliud
(wenn anstelle des Kaufgegenstandes etwas Anderes geliefert wird,
Anm) ausdrücklich verneint. Das OLG Wien widerspricht dem Erkenntnis
des OLG Graz also diametral. Aufgrund der von den Klägern erhobenen
Revision sind die einschlägigen Fragen bereits vor dem OGH anhängig.
Im Übrigen teilen, laut Meinl Bank, die Oesterreichische
Kontrollbank und die Wiener Börse die Rechtsmeinung des Instituts in
der Frage der Unterscheidung von Aktien und Zertifikaten: Inhaber von
Zertifikaten sind in allen zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren
Aktionären gleichgestellt. Das werde auch durch die ausdrückliche
Gleichstellung im Börsegesetz und anderen Bestimmungen bestätigt.
Auch die FMA teile gemäß ihrer Spruchpraxis im Wesentlichen diese
Ansicht.
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Wenn sich die auf absurde
Begründungen stützende Rechtsmeinung des OLG Wien durchsetzt, sei es
klare Konsequenz, dass auch die Kontrollbank und die Wiener Börse mit
in die Pflicht genommen werden würden."
Weinzierl kritisierte in diesem Zusammenhang Anlegeranwälte, die
aus ökonomischem Eigeninteresse letztlich auf Kosten ihrer Klienten
lange Prozesse führen, in Fragen, die in Wirklichkeit längst geklärt
sind. Der Bank Vorstand verwies in diesem Zusammenhang auf die
Tatsache, dass sich die Bank mit etwa 5.000 Anlegern auf freiwilliger
Basis verglichen hat. Damit hätten mehr als die Hälfte all jener, die
Ansprüche gegen das Institut angemeldet hatten, einer Lösung
zugestimmt, die gemeinsam mit der Arbeiterkammer erarbeitet worden
ist. Anlegeranwälte, die ihren Klienten diese Lösung verwehrten,
würden das zum Schaden ihrer Klienten tun, so Weinzierl. "Statt
Klägern einen fairen Vergleich nahezulegen, werden immer absurdere
Argumente für den Aktienkauf auf Probe gefunden. Es ist bedauerlich,
dass die Gerichte hier vielfach mitspielen", so Peter Weinzierl
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG:
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 19 eigenen Fonds. Die Meinl Bank steht eigenständig auf einem
starken ökonomischen Fundament, mit einer hohen
Eigenmittelunterlegung ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG Pressestelle Thomas Huemer Tel.: +43 1 531 88 - 203 e-mail.: [email protected]
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