• 01.07.2011, 11:52:00
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  • OTS0176 OTW0176

Haimbuchner zu Volkshilfe: "EU-Studie lässt Wohnbauförderungsgesetz unberücksichtigt!"

Deutschkenntnisse bei Wohnungsvergabe sind ein zulässiges Kriterium

Linz (OTS) - "Die aktuelle so genannte rechtswissenschaftliche
EU-Studie lässt das Wohnbauförderungsgesetz unberücksichtigt.
Andernfalls wäre die Studie zu dem Schluss gekommen, dass es sehr
wohl zulässig ist Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Vergabe
geförderter Wohnungen festzusetzen. Dies bestätigt ein
verfassungsrechtliches Gutachten von Univ. Prof. Dr. Andreas Hauer,
Universität Linz, und jüngst auch der Volkswirtschaftliche Ausschuss
des Vorarlberger Landtages", erklärte der oberösterreichische
FPÖ-Wohnbaulandesrat Dr. Manfred Haimbuchner. *****

Bei einem Blick auf die Auftraggeber bzw. Unterstützer der von der
Volkshilfe heute veröffentlichten EU-Studie werde klar, "dass hier
ein politisch gewünschtes Ergebnis eingeholt wurde. Kanzleramt,
Sozialministerium und die Stadt Wien haben sich mit einer
Auftragsstudie versorgt. Die SPÖ wehrt sich mit Händen und Füßen
gegen konkrete Integrationsmaßnahmen, weil sie um die
Versorgungsmöglichkeiten ihrer Klientel fürchtet", so Haimbuchner.

"Paragraf 7 des oberösterreichischen Wohnbauförderungsgesetzes sieht
vor, dass geförderte Wohnungen nur an förderbare Personen vergeben
werden dürfen. Die Festsetzung des Kriteriums ausreichender
Deutschkenntnisse für förderbare Personen, zur Wahrung ausreichender
Wohnqualität aller Bewohner, ist durchaus zulässig. Entsprechende
freiheitliche Initiativen werden ungeachtet von Auftragsstudien der
SPÖ und der Volkshilfe fortgesetzt", kündigte Haimbuchner
abschließend an. (schluss) bt

Rückfragehinweis:

FPÖ Landesgruppe OÖ
   Birgitt Thurner, Landespressereferentin 
   Tel.:  0732/736426 - 31 FAX: DW 15, Mobil: 0664/9072221
   mailto:[email protected]
   www.fpoe-ooe.at

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