• 29.06.2011, 11:50:36
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JANK: 6-PUNKTE-PROGRAMM FÜR MEHR SICHERHEIT BEI VERANLAGUNGEN

Wirtschaftskammer Wien schnürt 6-Punkte-Maßnahmenpaket nach den Prämissen Sicherheit - Transparenz - Kontrolle

Wien (OTS) - Heute präsentierte Wirtschaftskammer Wien-Präsidentin
Brigitte Jank ein 6-Punkte-Programm, das mehr Sicherheit, mehr
Transparenz und mehr Kontrolle bei Veranlagungen sichern soll. Damit
reagiert Jank auf den durch die Insolvenz der Rquadrat Gruppe
ausgelösten Abschreibungsbedarf. Dieser schmälert das positive
Finanzergebnis 2010 um zwei Millionen Euro.

"Der verantwortungsvolle Umgang mit den Beiträgen der Mitglieder ist
seit jeher Maxime der Wirtschaftskammerorganisation" sagt Jank. Um
auch weiterhin die höchsten Sicherheitsansprüche bei den
Veranlagungen zu erfüllen, wurde im Auftrag Janks ein umfassendes
Maßnahmenpaket geschnürt.

Übernahme der neuen Anlageleitlinien der WKÖ
Im Mai 2011 verabschiedete das Präsidium der Wirtschaftskammer
Österreich neue und strengere Richtlinien zur Veranlagung mit
Detailbestimmungen wonach die Risikovermeidung als höheres Ziel
gegenüber der Rentabilität zu gelten hat. Diese Bestimmungen werden
auch dem Präsidium der Wirtschaftskammer Wien vorgelegt und zur
Umsetzung empfohlen.

Überprüfung der Haushaltsordnung
Beim Wirtschaftsparlament der WKÖ am 30. Juni 2011 wird auf
Initiative Janks ein Antrag eingebracht, wonach die Bestimmungen der
Haushaltsordnung zur Veranlagung liquider Mittel der
Wirtschaftskammerorganisation unter Einbeziehung der Landeskammern zu
analysieren und zu evaluieren sind. Eine Überarbeitung soll
sicherstellen, dass die Werthaltigkeit der Veranlagungen als
vorrangiges Ziel, stabile und sichere Erträge, Risikominimierung,
eindeutige Begriffsbestimmungen und die Festlegung von
Bonitätskriterien österreichweit gelten.

Veranlagungsbeirat
Nachdem die Haushaltsordnung die Durchführung der Veranlagungen durch
das Geschäftssystem vorsieht soll der Veranlagungsbeirat als
zusätzliches Informationsgremium dienen. Der Beirat soll aktiv in der
Ausarbeitung und Implementierung der strengeren
Veranlagungsbestimmungen mitwirken. Er soll weiters als zusätzliche
Sicherheitskontrolle bei Veranlagungsentscheidungen dienen.

Einbindung aller Fraktionen
Um eine bestmögliche Information an alle im Wirtschaftsparlament
vertretenen Fraktionen sicherzustellen, sollen diese Vertreter ihres
Vertrauens in den Veranlagungsbeirat entsenden können.

Begleitende Kontrolle durch externen Veranlagungsexperten
Zur ständigen Begleitung der Veranlagungsaktivitäten des
Geschäftsstellensystems und des Veranlagungsbeirats wird auf einen
externen Veranlagungsexperten zurückgegriffen. So wird nach den
strengeren Bestimmungen der Haushaltsordnung, der laufenden Kontrolle
durch den Veranlagungsbeirat noch eine dritte Sicherheitsstufe
hinzugefügt.

Einrichtung eines neuen Berichtswesens
Künftig sollen nicht nur halbjährige Berichte zu Veranlagungen
ergehen sondern ein quartalsweises und anschaffungsbezogenes
Berichtssystem eingeführt werden. Diese Berichte sollen auch
Aufschluss über die Portfolio- und Einzeltitelperformances geben.

Der Finanzreferent der Wirtschaftskammer Wien, Generaldirektor Josef
Schmidinger, betonte, dass die Kammer konservativ und den strengen
Regeln der Haushaltsordnung entsprechend veranlagt. Diese
Anlagestrategie wird auch in einem Gutachten des gerichtlich
beeideten und zertifizierten Gerichtssachverständigen, Dr. Erich
Pitak, bestätigt. Dieser kommt darin zu dem Schluss: "Das von mir
untersuchte Vermögen der Wirtschaftskammer Wien ist daher unter einer
Portefeuille-Betrachtung insgesamt konservativer und risikoärmer
angelegt als das Vermögen einer typischen österreichischen
Pensionskasse."

Betreibung der Ansprüche der Wirtschaftskammer Wien
Zur Betreibung der Ansprüche der Wirtschaftskammer Wien wurde eine
Wiener Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Sie wird insbesondere das
Vorliegen von Beratungsfehlern, die persönliche Haftung der bei
R-Quadrat und IMB involvierten Personen sowie die strafrechtliche
Haftung der Genannten prüfen. Der derzeitige Stand der Prüfungen
ergibt den Verdacht strafrechtlichen Verhaltens ("Anlegerbetrug"). Es
wird an einer Sachverhaltsdarstellung gearbeitet, in die auch die
Erkenntnisse des Sanierungsverfahrens einfließen werden.

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Wien 
   Franziskus Schmising-Kerssenbrock
   Presse & Medienmanagement
   Tel.: 01 51450-1465
   mailto:[email protected]
   http://www.wko.at/wien

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