• 29.06.2011, 09:51:14
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AK: Verbraucherrechte an der Haustür und im Internet - EU gibt künftig den Ton an!

EU Verbraucherrechte-Richtlinie: Strengere nationale Regeln kaum möglich - Verbraucherschutz punktuell gestärkt

Wien (OTS) - "Nur bedingt zufriedenstellend" hält die AK die neuen
EU-Verbraucherrechte. Die EU hat die Verbraucherrechte teilweise
gestärkt, etwa durch ein einheitliches und erweitertes
Rücktrittsrecht von 14 Tagen bei Haustürgeschäften oder im Internet.
Aber es gibt auch Rückschritte: die Vollharmonisierung der
Konsumentenvertragsrechte. Das heißt: Die Mitgliedsstaaten dürfen
künftig kaum mehr strengere nationale Konsumenten-Regeln mehr machen.

EU-Parlament und EU-Rat haben eine neue
EU-Verbraucherrechte-Richtlinie beschlossen. Damit haben sie das
zivilrechtliche Verbraucherrecht überarbeitet, vor allem beim
Haustürgeschäft und im Fernabsatz, also bei Geschäften per Internet,
Telefon oder Fax. Die Richtlinie muss europaweit innerhalb von zwei
Jahren umgesetzt werden.

"Es gibt für die Konsumenten positive Neuerungen, aber auch
falsche Signale", sagt AK Konsumentenschützerin Jutta Repl. Zu
begrüßen ist:
+ Verbraucher bekommen bessere Rechte durch eine einheitliche und auf
14 Tage erweiterte Rücktrittsfrist beim Haustürgeschäften und beim
Fernabsatz. Wenn der Verbraucher den Vertreter zu sich nach Hause
holt, hat der Verbraucher ebenfalls das Rücktrittsrecht.
+ Den Kostenfallen im Internet wird ein Riegel vorgeschoben: Der
Verbraucher muss ausdrücklich bestätigen, über den Preis informiert
worden zu sein. Bei telefonisch abgeschlossenen Fernabsatzverträgen
können die Mitgliedsstaaten eine nachträgliche schriftliche
Bestätigung durch den Verbraucher vorsehen.
+ Wer etwa mit der Kreditkarte zahlt, darf keine pauschalen Zuschläge
aufgerechnet bekommen. Er darf nur die Kosten haben, die auch der
Händler hat.
+ Unternehmer müssen künftig zum Grundtarif und nicht bloß über teure
09x-Mehrwertnummern erreichbar sein.
+ Verboten sind künftig Voreinstellungen im Internet über
Zusatzleistungen, etwa Versicherungen. Die Bezahlung dafür kann nur
verlangt werden, wenn eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers
vorliegt.

Kritik übt Repl an der Vollharmonisierung: "Dadurch bleibt den
Mitgliedsstaaten nicht viel Spielraum für nationale - strengere -
Schutzmaßnahmen für die Verbraucher. Und: Die Vollharmonisierung
bedingt auch, dass einige bessere nationale Regeln auf der Strecke
bleiben werden. So sind etwa beim Haustürgeschäft viele neue
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht eingeführt worden." Überdies wurde der
Anwendungsbereich der Richtlinie erheblich reduziert. Finanz-,
Gesundheitsdienstleistungen, soziale Dienstleistungen oder Lotterien
bleiben von den europaweiten Schutzstandards überhaupt ausgespart.

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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