Wien (OTS) - Die österreichische Bundesregierung hat für das Jahr
2011 für thermische Gebäudesanierungen im privaten Wohnbau 70 Mio.
Euro an Fördergeldern bereitgestellt.
Die Förderungsaktion unter dem Titel "Sanierungsscheck" wurde am
1. März 2011 gestartet. Aufgrund der großen Nachfrage und noch
verfügbarer Budgetmittel sind Einreichungen noch so lange möglich,
solange Mittel zur Verfügung stehen.
Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Wohngebäude
sowie Maßnahmen zur Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen.
Förderungen beantragen können natürliche Personen, die
(Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein-
oder Zweifamilienhauses sind, sowie Wohnungseigentümer/innen und
Mieter/innen von Wohnungen.
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in
der Höhe von maximal 20 % der förderungsfähigen Investitionskosten
inkl. MwSt. gewährt, wobei für eine umfassende thermische Sanierung
maximal 5.000 Euro und für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems
zusätzlich maximal 1.500 Euro vergeben werden können. Abhängig von
der Art der Sanierung können die Förderungssätze variieren.
Förderungsansuchen können bei den Bausparkassen eingereicht
werden. Dabei ist zu beachten, dass die Antragstellung unbedingt VOR
Beginn der Maßnahme bzw. der Lieferung von Materialien erfolgen muss.
Die weitere Projektprüfung, das Genehmigungsverfahren sowie die
Endabrechnung und Auszahlung der Förderung werden von der
Kommunalkredit Public Consulting durchgeführt. Nähere Informationen
erhalten Sie bei den Bausparkassen bzw. unter
www.umweltfoerderung.at/sanierungsscheck2011
Rückfragehinweis:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien
www.publicconsulting.at
DI (FH) Andreas Gerzsenyi
a.gerzsenyi@kommunalkredit.at | +43 (0)1/31 6 31- 268
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