- 28.06.2011, 13:24:19
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Vater verlangt Bestrafung der Tochter wegen Facebook - Kommentar
Vater fühlte sich durch Facebook-Mitteilung der Tochter beleidigt und bringt Privatanklage ein
Graz (OTS) - Am 29.6.2011 hat das Bezirksgericht Wolfsberg darüber
zu entscheiden, ob ein Facebook-Kommentar einer 18-Jährigen
beleidigend im Sinne des § 115 StGB ist oder nicht.
Dem beim Bezirksgericht Wolfsberg anhängigen Strafverfahren ging
ein längeres Unterhaltsverfahren voraus und kam es im Februar 2011
bezüglich der Überweisungsmodalitäten zwischen Vater und Tochter zu
unterschiedlichen Ansichten. Über das Verhalten des Vaters entrüstet
schrieb die 18-Jährige auf der Social-Network Plattform Facebook den
Kommentar "i vastehs a net warum unser vota des greste orschloch is
wos frei umadum rennt auf dera wöt" (Ich verstehe es nicht, warum
unser Vater das größte Arschloch ist, welches frei herumrennt auf
dieser Welt).
Nachdem der Kindesvater diesen Kommentar, welcher ohnedies nur
einen eingeschränkten Benutzerkreis zugänglich war, gelesen hatte,
brachte er, welcher sich beschimpft und verspottet fühlte, und seine
Tochter den Kommentar zwar entfernte sich jedoch nicht für die
Äußerung entschuldigte, eine Privatanklage im Sinne des § 115 StGB
beim Bezirksgericht Wolfsberg ein.
Ob Facebook-Kommentare nunmehr dazu geeignet sind den Tatbestand
einer Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches zu erfüllen, wird
ungeachtet dass es ein Kindesvater zum Anlass nimmt die gerichtliche
Bestrafung seines Kindes wegen eines derartigen Kommentars zu
fordern, nunmehr das Bezirksgericht Wolfsberg zu entscheiden haben.
Rückfragehinweis:
Rechtsanwalt Mag. Peter Sixt Brockmanngasse 102, 8010 Graz mailto:office@sixt.co.at www.sixt.co.at Tel.: 0316/826900 Fax: 0316/826900 14
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