• 28.06.2011, 11:09:53
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  • OTS0119 OTW0119

Offener Brief an alle Landeshauptleute sowie die für Hochbau zuständigen Landesräte und ReferentInnen

Thermische Sanierung von Bauwerken

Wien (OTS) -

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die öffentliche Hand unterstützt - dem Gebot des Klimaschutzes
folgend - offensiv die thermische Sanierung von Bauwerken.
Bausubstanz, die nach einem halben Jahrhundert Nutzung oft einen
Tiefpunkt im Lebenszyklus erreicht, erhält so die Chance auf rasche
bautechnische Nachrüstung.

Die Architektenschaft begrüßt die bundesweite Förderoffensive,
muss aber kritisch feststellen, dass sie kein dem Energieaspekt
übergeordnetes Ziel verfolgt. Eine umfassende Aufwertung des
Baubestandes ist nicht beabsichtigt, die Förder- und
Genehmigungsprozesse setzen sich nicht mit der räumlichen und
kulturellen Bedeutung dieser Bauwerke auseinander. Auch wenn jährlich
nur ein kleiner Prozentsatz des Bauwerksbestandes von dieser
Nachrüstung erfasst wird, ist die Wirkung auf das Orts- und
Landschaftsbild groß.

Wie bei einem energetischen Ansatz auch zu erwarten, unterstützt
die Förderoffensive die Nachrüstung der Gesamtheit der gealterten
Bauwerke. Das auf bauphysikalische Kennwerte einzelner Bauteile und
nicht auf Nutzwert und Gesamtwirkung ausgerichtete Förderverfahren
zeitigt offensichtlich nachteilige Wirkungen: oft gehen entscheidende
Qualitäten der Ursprungsbauten mangels sorgfältiger Planung verloren.
Herausragende Bauwerke der Sechziger- und Siebzigerjahre stehen zwar
mittlerweile unter Ensemble- oder Denkmalschutz; dort muss jeder
Eingriff in die Bausubstanz qualifiziert geplant und behördlich
genehmigt werden. Die Mehrheit energetisch motivierter
Runderneuerungen wird aber ohne Prüfung von Qualitätsaspekten
verwirklicht. Ein Verzicht auf eine architektonische Optimierung wird
langfristig die Lebensräume nicht nur im örtlichen Maßstab schwächen.

Wir ersuchen Sie daher im Rahmen Ihrer Zuständigkeit die
Voraussetzungen zu schaffen, dass die Baubehörden thermische
Sanierungen nur bei Einhaltung gesamthafter Qualitätsaspekte
genehmigen können. Über bloße Bauanzeigen ist dies nicht zu bewirken.
Jedenfalls sollten für diese Vorhaben zwingend
Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Arch. DI Peter Kompolschek
Bundesvorsitzender der Architekten

Rückfragehinweis:
Arch. DI Peter Kompolschek
Bundesvorsitzender der Architekten
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
E-Mail: aikammer@kompolschek.at; Tel: +43 (0) 664 461 7873

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