• 28.06.2011, 09:00:39
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  • OTS0032 OTW0032

TÜV AUSTRIA bietet Infodienst für Immobilienbetreiber über aktuelle gesetzliche Neuerungen an

Kostenpflichtiger Internetservice speziell für die Betreiber von Immobilien

Kostenpflichtiger Internetservice von TÜV AUSTRA - speziell für die Betreiber von Immobilien

Wien (OTS/TÜV AUSTRIA) - Auf einen Blick kann man erkennen, welche
Gesetze mit Prüfpflichten innerhalb der letzten sechs Monate geändert
wurden und ob für die Betreiber Handlungsbedarf oder besondere
Vorsicht besteht. Erstmals können die Betreiber von Immobilien rasch
und zuverlässig erkennen, ob sie von Gesetzesänderungen betroffen
sind.

TÜV AUSTRIA Servicepaket erleichtert Einhaltung der Pflichten
In einem umfassenden Service listet der TÜV AUSTRIA zwei Mal jährlich
die rechtlichen Erneuerungen aus dem Immobilienbereich auf.

In einer Mitteilung erhalten die Abonnenten des Internetservices
einen Hinweis auf die geänderten Gesetze, eine kurze Interpretation
der Änderungen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Betreiber und
eine detaillierte Gegenüberstellung der gesetzlichen Änderungen.

Ergänzend dazu bietet der TÜV AUSTRIA eine objektspezifische
Betrachtung an, die alle prüfpflichtigen Einrichtungen und Anlagen
sowie objektbezogene Behördenbescheide umfasst. Dabei werden die
Prüfpflichten erfasst, abgeglichen und ein Soll-Ist-Vergleich
erstellt. Mit Hilfe eines Prüfplanes kann ein Betreiber jederzeit
feststellen, inwieweit er seine Prüfpflichten erfüllt. Ein
umfassendes Prüfpflichtenmanagement ermöglicht die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften.

Diese Dienstleistung ist in einzelnen Teilschritten oder als
Gesamtpaket abrufbar. Kontaktieren Sie Ing. Stefan Reindl, Tel: +43
(0)1 514 07-6315, E-Mail: [email protected]

Des Weiteren bietet die TÜV AUSTRIA Akademie Seminare zu den
Themengebieten "Rechtssicherheit für Gebäude" und "Technische
Gebäudesicherheit" an, um im Austausch mit Experten auf
Gefahrenquellen hinzuweisen und über Präventionsmaßnahmen zu
informieren.

Unterlassungen mit Folgen

Die häufigsten Pflichtverletzungen, die festgestellt werden, sind

- ungeeignete Aufbau- und Ablauforganisation
- unklare Rollenverteilung und Zuständigkeiten
- mangelnde oder unzureichende Bestellung von Beauftragten bzw. 
  Koordinatoren 
- falsche Auswahl von Beschäftigten oder Dienstleistungsunternehmen
- fehlende Veranlassung von An-/Ein-/ Unterweisungen
- ungeeignete Auswahl von Arbeitsmitteln
- unzureichende Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- mangelnde Nachrüstung gemäß dem Stand der Technik.

Der TÜV AUSTRIA plant als weiteren Schritt ein allgemeines und
umfassendes Nachschlagewerk zu Prüfpflichten für Immobilien, mit
dessen Hilfe sich Betreiber in komprimierter Form informieren können.

Mehr Infos:
http://www.ots.at/redirect/tuevimmobilien

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM/Original Bild
Service, sowie im OTS Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:

Mag. Markus BUERGER, MBA
   TÜV AUSTRIA Cert
   Leitung Unternehmenskommunikation & Presse
   Tel (mobil): +43(0)664 884 189 21,
   E-Mail: [email protected]
   www.tuv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TVO

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