• 27.06.2011, 12:19:31
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Öllinger fordert dauerhafte Reform des Pflegegeldverfahrens

Pflegegeld: Reform mit Ablaufdatum?

Wien (OTS) - Nach mehreren Rechnungshofberichten, in denen eine
Vereinheitlichung bei der Abwicklung des Pflegegelds gefordert wurde,
kommt nun eine Regierungsvorlage in den Nationalrat, durch die die
Zahl der zuerkennenden und auszahlenden Stellen deutlich reduziert
wird. Allerdings hat die Reform einige schwere Mängel: So wird zum
Beispiel die Verfassung geändert, damit der Bund auch das Pflegegeld
der Länder administrieren kann. Diese Verfassungsbestimmung gilt
allerdings nur befristet bis Ende 2014, weil ein Bundesland -
Vorarlberg - diese Befristung hineinreklamiert hat.

Für Karl Öllinger, Sozialsprecher der Grünen, ist es noch keine
ausgemachte Sache, dass diese Pflegegeldreform im Parlament mit einem
Ablaufdatum beschlossen wird: "Wir werden die Verfassungsbestimmung
in der ursprünglichen Form, also unbefristet, zur Abstimmung bringen
lassen. Ich kenne niemanden, der mir erklären kann, dass eine
Befristung und die Rückabwicklung an die Bundesländer Sinn macht. Das
ist nur ein Versuch, bis zu diesem Termin neue Gegenforderungen an
den Bund zu stellen, etwa beim Finanzausgleich".

Öllinger verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die
Bundesländer die Zahl der Personen, die Landespflegegelder erhalten,
ursprünglich um 7000 niedriger angegeben haben als tatsächlich. Daher
wurde der finanzielle Aufwand ursprünglich mit 370,4 Mio. Euro
berechnet. Bei der Erstellung der Regierungsvorlage hat sich
herausgestellt, dass es doch etwa um 7000 Personen mehr gibt, die
derzeit Landespflegegeld beziehen. Nun wurde der finanzielle Aufwand
für rund 74.000 BezieherInnen mit 371,8 Mio. Euro neu festgesetzt.
Obwohl der Bund für deutlich mehr Personen Pflegegeld zahlen wird,
haben sich die Länder nur mit einer geringfügigen Erhöhung an diesen
zusätzlichen Kosten beteiligt. Öllinger:" Damit sinkt der
durchschnittliche Aufwand, den die Länder an den Bund zu überweisen
haben, pro Person deutlich ab: von rund 5.500 Euro auf 5.000 Euro."

Öllinger vermutet daher, dass einzelne Bundesländer 2014 nur dann
einer Verlängerung zustimmen werden, wenn sie den tatsächlichen
Mehraufwand des Bundes nicht bezahlen müssen: "Es ist ein simpler
Kuhhandel, der da in eine unmögliche Verfassungsbestimmung
hineingepackt wurde. Im Prinzip kann eine Landesregierung 2014 wegen
schlechter Laune die Zustimmung verweigern und dann wäre die ganze
Reform wieder verdampft. Das kann es ja wirklich nicht sein."

Rückfragehinweis:
Die Grünen
Tel.: +43-1 40110-6697
mailto:presse@gruene.at

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