• 24.06.2011, 14:40:03
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Traiskirchen-Betretungsverbot: BP Fischer, das Justizministerium und zahlreiche Abgeordnete unterstützen SOS Mitmensch

Immer mehr politische RepräsentantInnen sprechen sich gegen die Vorgangsweise des Innenministeriums aus

Wien (OTS) - Nach wie vor verweigert das Innenministerium der
unabhängigen Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch die Möglichkeit
eines Lokalaugenscheins in der Asylstelle Traiskirchen.

Die Vorgangsweise des Innenministeriums hat inzwischen auch bei
zahlreichen politischen VertreterInnen Befremden ausgelöst. So hat
Bundespräsident Fischer in einem Schreiben erklärt, dass er "dem
Anliegen von SOS Mitmensch wohlwollend gegenübersteht und jede
Initiative begrüßt, die den berechtigten Interessen von Asylsuchenden
dient". Auch das Justizministerium will sich dafür einsetzen, dass
vom Betretungsverbot für SOS Mitmensch Abstand genommen wird. Vom
Menschenrechtssprecher der SPÖ, Franz Kirchgatterer, liegt eine
Zusicherung vor, dass er die Traiskirchen-Causa in den
Menschenrechtsausschuss des Parlaments einbringen wird. Darüber
hinaus haben die SPÖ-Abgeordneten Kuzdas, Jarolim, Buchmayr, Bayr,
Ablinger sowie sämtliche Abgeordneten der Grünen ausdrücklich ihre
Unterstützung für das Anliegen von SOS Mitmensch bekundet, ebenso der
ehemalige ÖVP-Bundesparteiobmann und Vizekanzler Erhard Busek.

"Das Innenministerium zeigt demokratische Schwäche, indem es seine
Muskeln gegen kritische NGOs spielen lässt", kritisiert Alexander
Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch. Pollak zeigt sich auch besorgt
darüber, was das Vorgehen des Innenministeriums für die Umsetzung der
mit 1. Juli in Kraft tretenden Gesetzesverschärfungen bedeutet. "Wenn
Ministerien, die über das Schicksal von Menschen entscheiden, damit
anfangen, ihre Arbeit den Blicken einer kritischen Öffentlichkeit zu
entziehen, dann ist das kein gutes Zeichen. Das lässt vermuten, dass
das verantwortliche Ministerium Handlungen setzen will, die es selbst
nicht als moralisch einwandfrei beurteilt.", so Pollak.

SOS Mitmensch verweist darauf, dass die
"Betreuungseinrichtungen-Betretungsverordnung", die den Zugang zu
Asylstellen regelt, keineswegs ausschließt, dass NGOs
Betreuungsstellen betreten. Lediglich unbefugtes Betreten ist
untersagt. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses kann jederzeit
die Betretungsbefugnis erteilt werden. Und dieses berechtigte
Interesse ist im vorliegenden Fall gegeben, da in Kürze eine
gravierende Gesetzesänderung im Bereich des Asylrechts in Kraft
tritt, die den Charakter von Asylstellen maßgeblich beeinflussen und
verändern wird.

Rückfragehinweis:
Alexander Pollak
SOS Mitmensch
Tel.: 0664 512 09 25
mailto:[email protected]
www.sosmitmensch.at

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