- 22.06.2011, 14:54:02
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Grüne Wien: Niki Kunrath nach Klage von Wilfried Kovarnik freigesprochen
Vorwurf der üblen Nachrede vor Oberlandesgericht Wien nicht haltbar
Wien (OTS) - Niki Kunrath, Mitarbeiter bei den Grünen Wien und zum
damaligen Zeitpunkt Kandidat für die Wiener Gemeinderatswahlen, wurde
heute vom Oberlandesgericht Wien nach einer Privatanklage von
Willfried Kovarnik, ehemaliger Leiter der Fremdenpolizei,
freigesprochen.
Kovarnik hatte Kunrath im vergangenen Jahr wegen eines kritischen
Blogeintrags und der Veröffentlichung einer Sachverhaltsdarstellung
auf der Website www.nikikunrath.at wegen übler Nachrede geklagt.
Kunrath wurde daraufhin im Dezember 2010 vom Landesgericht für
Strafsachen wegen übler Nachrede zu einer bedingt nachgesehenen
Geldstrafe von Euro 2.500 und einer medienrechtlichen Entschädigung
von Euro1.500 und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Von einem
Teil der Vorwürfe wurde er schon vom Landesgericht für Strafsachen
Wien zum Teil freigesprochen.
Im inkriminierten Blogeintrag hatte sich Niki Kunrath kritisch mit
einer Weisung von Willfried Kovarnik auseinandergesetzt, wonach
Georgier und Moldawier polizeilich überprüft werden sollten, und
dieses Vorgehen als "ethnic profiling" bezeichnet. In der
inkriminierten Sachverhaltsdarstellung wurde ebenfalls diese Weisung
thematisiert.
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landesgerichts erhoben
sowohl Niki Kunrath, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Maria
Windhager, als auch Willfried Kovarnik Berufung.
Das Oberlandesgericht Wien sprach Niki Kunrath nun aber
vollumfänglich frei und wies auch die Ansprüche auf Entschädigung und
Urteilsveröffentlichung ab. Die Berufung von Willfried Kovarnik wurde
zur Gänze verworfen.
Senatspräsident Werner Röggla hielt in der mündlichen Begründung
fest, hier werde in erster Linie staatliches Handeln kritisiert, das
erhöhter Kritik ausgesetzt sei. Die Maßnahme, für eine bestimmte
Bevölkerungsgruppe eine Sonderbehandlung anzuordnen, sei auch vom
Menschrechtsbeirat im Innenministerium kritisiert worden.
Niki Kunraths Kritik sei zwar scharf gewesen, aber in Anbetracht der
umstrittenen Weisung, ebenso zulässig wie die Veröffentlichung der
Sachverhaltsdarstellung. Eine Verurteilung von Niki Kunrath stünde
nicht im Einklang mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Kunrath: "Ich bin erleichtert über die Entscheidung des
Oberlandesgerichtes und hoffe, dass die Achtung der Meinungsfreiheit
und der Grundrechte auch in anderen Fällen zu solchen Entscheidungen
führt".
Rückfragehinweis:
Pressereferat, Tel.: (++43-1) 4000 - 81814, [email protected]
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