- 22.06.2011, 14:20:54
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Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich beschließt erste Projektförderungen
Jüdische Friedhöfe in Deutschkreutz und Stockerau werden saniert
Wien (OTS) - Am 20. Juni 2011 wurden in den Räumlichkeiten des
Parlaments durch den neu eingerichteten "Fonds zur Instandsetzung der
jüdischen Friedhöfe in Österreich" erstmals Förderungen für dringend
notwendige Instandsetzungsarbeiten an zwei sanierungsbedürftigen
jüdischen Friedhöfen beschlossen.
Damit können noch heuer Zahlungen aus Bundesmitteln für Maßnahmen
zur Bewahrung der jüdischen Friedhöfe in Deutschkreutz und Stockerau
erfolgen. Beide Gemeinden haben sich als erste Gemeinden bereit
erklärt, nach erfolgter Instandsetzung in Zukunft für die Erhaltung
der jüdischen Friedhöfe in ihrem Gemeindegebiet Sorge zu tragen und
so einen wichtigen Beitrag zur Übernahme der historischen
Verantwortung Österreichs zu leisten.
Mit dem "Washingtoner Abkommen" hatten die Österreichische
Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
2001 eine Vereinbarung zur Regelung von Fragen der Entschädigung und
Restitution für Opfer des Nationalsozialismus geschlossen, das neben
anderen Maßnahmen auch (unter Punkt 8 des Anhangs A dieses Abkommens)
die völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs zur Restaurierung und
Erhaltung bekannter und unbekannter jüdischer Friedhöfe in Österreich
vorsah.
Im Dezember 2010 wurde - nach der Klärung kompetenzrechtlicher
Fragen - mit der Erlassung des "Bundesgesetzes zur Errichtung des
Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich"
(BGBl. I Nr. 99/2010) der entscheidende Schritt zur innerstaatlichen
Umsetzung dieser Verpflichtung gesetzt: Dem beim Nationalrat
eingerichteten Fonds wird in den nächsten 20 Jahren vom Bund jährlich
ein Betrag in Höhe von einer Million Euro zugewendet; zudem sieht das
Gesetz vor, dass die Eigentümer der jüdischen Friedhöfe für die
Instandsetzungen Mittel in gleicher Höhe aufbringen.
Die Verwaltung des neu geschaffenen Fonds wurde dem "Nationalfonds
der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus"
übertragen, dessen Kuratorium als oberstes Organ auch dem "Fonds zur
Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich" vorsteht. Die
Empfehlungen für die Entscheidungen des Kuratoriums erfolgen durch
einen Beirat unter dem fachkundigen Vorsitz der Präsidentin des
Bundesdenkmalamtes, Dr.in Barbara Neubauer, in dem neben der
Israelitischen Kultusgemeinde Wien sowohl Bund als auch Länder,
Städte und Gemeinden vertreten sind.
In den nächsten 20 Jahren werden mit Unterstützung des "Fonds zur
Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich" insgesamt mehr
als 60 jüdische Friedhöfe in ganz Österreich - darunter einige von
bedeutendem kulturhistorischem Wert, wie beispielsweise der jüdische
Friedhof in Wien-Währing - vor dem Verfall bewahrt werden, sofern
entsprechende Pflegevereinbarungen mit den betreffenden Städten und
Gemeinden abgeschlossen werden.
Rückfragehinweis:
Fonds zur Instandsetzung
der jüdischen Friedhöfe in Österreich
T: +43 (01) 408 12 63
E: presse@nationalfonds.org
W: http://www.nationalfonds.org
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