- 22.06.2011, 10:30:30
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ORF-Gesetz fördert Zwangspensionierungen
ÖJC fordert sofortige Novellierung des ORF-Gesetzes
Wien (OTS/ÖJC) - Zwangspensionierungen nur auf Grund des Alters
sind gesetzeswidrig, denn sie widersprechen dem Gleichheitsgrundsatz.
Und sie sind unmoralisch und unklug, denn das Unternehmen, das
"teure" Mitarbeiter vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters
kündigt, entledigt sich damit auch all des Können, Wissens und der
Erfahrung, die ein Mensch während seines Berufslebens ansammelt. Dass
das ORF-Gesetz derartige Praktiken fördert, ist für ÖJC-Präsident
Fred Turnheim "unverständlich und eine Schande für unser Land".
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC), zahlenmäßig größte
Berufsvertretung der Journalisten, fordert deshalb die sofortige
Novellierung des ORF-Gesetzes. "Die Unternehmensbilanz zu schönen,
indem man letztlich hunderte arbeitswillige und erfahrene Mitarbeiter
gegen ihren Willen in Pension schickt, ist sicher der falsche Weg",
kritisiert auch ÖJC-Vorstandsmitglied Oswald Klotz.
Wörtlich heißt es in § 31 Abs. 13 (ORF-Gesetz), der Österreichische
Rundfunk habe "Strukturmaßnahmen zur mittelfristigen substantiellen
Reduktion der Kostenbasis zu setzen. Der Generaldirektor hat dazu
jährlich, beginnend ab dem Jahr 2010 für das jeweils darauffolgende
Kalenderjahr dem Stiftungsrat Maßnahmen, Indikatoren und Zielwerte
zur Genehmigung vorzulegen". Und zwar in erster Linie Maßnahmen "zur
strukturellen Reduktion der Personalkosten einschließlich einer
Reduktion der Kapazitäten und der Reduktion der Pro-Kopf-Kosten".
"Dies ist eines Gesetzestextes unwürdig und verfassungswidrig",
betont Turnheim in einer Aussendung des ÖJC am Mittwoch. Denn, für
Journalisten bedeutet eine vorzeitige Zwangspensionierung in den
Jahren bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters nicht nur de
facto ein Berufsverbot, sondern auch einen Einkommensverlust, der
sich bis zum Lebensende nicht mehr aufholen lässt.
Sparmaßnahmen sind gut und wichtig. Gespart werden kann und soll
durch Senkung der Sachkosten und die bessere Nutzung der neuen Medien
und Kommunikationstechnologien. Nicht gespart werden darf hingegen
auf dem Rücken der Beschäftigten.
"Zwangspensionieren verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz und
dieser ist auch in Österreich Menschenrecht", sagt ÖJC-Präsident Fred
Turnheim abschließend.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Journalisten Club Oswald Klotz Mitglied des Vorstandes Tel.: +43 1 98 28 555-0 mailto:[email protected] www.oejc.at
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