Zu geringe Väterbeteiligung: Nur rund 7 bis 11 Prozent selbst bei kürzeren Varianten - Papamonat und eigenständiger Karenzanspruch für Väter gefordert
Wien (OTS) - Nach wie vor gehen zu wenige Väter in Karenz. Selbst
bei den stärker in Anspruch genommenen kürzeren Varianten des
Kinderbetreuungsgeldes sind dies nur zwischen rund 7 und 11 Prozent
und nicht ein Drittel, wie in der Öffentlichkeit kolportiert. Daher
fordert die AK ein Papamonat als Anreiz für die Väter, sich um die
Betreuung ihrer Kinder zu kümmern. Außerdem muss es einen
eigenständigen Anspruch für die Väter gehen, unabhängig vom Anspruch
der Mütter. "Zwar hat vor allem das einkommensabhängige Karenzgeld
dazu geführt, dass mehr Väter in Karenz gehen, allerdings sind es
nach wie vor zu wenig", kritisiert Ingrid Moritz, Leiterin der
Abteilung Frauen und Familie der AK Wien. "Vätern muss die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie leichter gemacht werden. Außerdem
ist die Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung ein wichtiger
Schritt, um eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
in der Arbeitswelt zu erreichen."
Zweifel äußert die AK an den in der Öffentlichkeit kolportierten
Zahlen, wonach 31 Prozent der Väter bereits das einkommensabhängige
Karenzgeld in Anspruch nehmen. Die Statistiken zum
Kinderbetreuungsgeld sagen etwas anderes: Laut den letzten
verfügbaren Daten von April 2011 beziehen 8.394 Personen das
einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Darunter waren 563 Väter,
was einen Anteil von 6,7 Prozent ausmacht. Bei der Kurzvariante mit
1.000 Euro liegt der Väteranteil mit 11,4 Prozent höher. Diese Zahlen
sind weitaus geringer als das kolportierte Drittel Väteranteil.
Bezogen auf alle Kinderbetreuungsgeldvarianten ist der Väteranteil
mit 4,6 Prozent noch sehr gering.
Die Arbeiterkammer fordert daher stärkere Anreize zur Erhöhung der
Väterbeteiligung.
Dazu sind notwendig:
+ Eigenständiger Karenzanspruch für Väterkarenz unabhängig davon, ob
die Mutter einen Karenzanspruch hat.
+ Gesetzliche Regelung, dass Karenz und Elternteilzeit gleichzeitig
möglich ist
+ Einführung eines Papamonats mit finanziellem Ausgleich und
Kündigungsschutz: Derzeit sehen lediglich Kollektivverträge ein bis
zwei Tage bezahlter Freistellung bei der Geburt eines Kindes vor.
+ Sensibilisierung von Betrieben, dass Väter, die auf Karenz oder in
Elternteilzeit gehen wollen, keine Benachteiligungen im Job erfahren.
+ Pflegefreistellung auch für "Patchworkväter": Väter, die von ihren
Kindern getrennt leben, können Pflegefreistellung nicht in Anspruch
nehmen. Genauso wenig Lebensgefähr-ten, die im gleichen Haushalt mit
den Kindern leben, geschweige denn Menschen, die in
gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften leben. Das muss geändert
werden.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Sonja Fercher
Tel.: +43-1 501 65-2153
mailto:sonja.fercher@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
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