- 17.06.2011, 14:40:24
- /
- OTS0261 OTW0261
Stellungnahme zur neuerlichen Ablehnung der Auslieferung in der Causa Aliyev
Wien (OTS) - Die neuerliche Ablehnung der Auslieferung durch die
österreichische Justiz hätte aus zwingenden rechtsstaatlichen Gründen
nicht anders erfolgen können. Der Entscheidung liegt ein
Auslieferungsbegehren der Republik Kasachstan zugrunde, mit dem die
Auslieferung zum Zweck des Vollzugs von in Kasachstan in Abwesenheit
und unter krasser Verletzung von Grundsätzen der Europäischen
Menschenrechtskonvention verurteilter Personen verlangt wurde.
Die Kritiker der Entscheidung der Ablehnung der Auslieferung
berufen sich völlig zu Unrecht auf den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte. Dieser hat vielmehr im Fall Baysakov im Jahr 2010
ausdrücklich festgestellt, dass Personen aus dem Umfeld von Dr.
Rakhat Aliyev in Kasachstan gefoltert und misshandelt werden. Die
Entscheidung, Dr. Aliyev nicht auszuliefern, ist daher in
Übereinstimmung mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte.
Im Übrigen ist es rechtsstaatlich unerträglich, wie in dieser
Causa von kasachischer Seite permanent versucht wurde, Druck auf die
österreichischen Behörden auszuüben und sogar mit wirtschaftlichen
Nachteilen für Österreich zu drohen, falls es zu keiner Auslieferung
kommt.
Das kasachische Regime muss ein für alle Mal zur Kenntnis nehmen,
dass man den österreichischen Rechtsstaat nicht kaufen kann.
Rückfragehinweis:
Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH
Wagramer Straße 19/19, 1220 Wien
Tel: +43 (0)1 24500/3125
mailto:office@kwr.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF






