• 17.06.2011, 13:52:10
  • /
  • OTS0244 OTW0244

Zarti zur Aufhebung der EU-Sanktionen: Das Recht hat gesiegt

Oesterreichische Nationalbank hat Kontensperre schon am 27. Mai aufgehoben

Wien (OTS) - Mit Kundmachung von heute hat die Europäische
Kommission die über Mustafa Zarti verhängten Sanktionen aufgehoben.
Schon am 27. Mai hat die Oesterreichische Nationalbank die verhängte
Sperre der Konten Mustafa Zartis per Verordnung zurückgenommen. Dies
ist auch der Grund warum der Verfassungsgerichtshof mit heutigem Tag
die Klage Zartis aus formalen Gründen zurückgewiesen hat. Da die
Sperre der Konten seit Ende Mai nicht mehr aktuell ist, sei Zarti
auch nicht mehr davon beschwert. Ungeachtet dessen überlegt Zarti
weiterhin Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich, da die
Kontensperre durch nichts gerechtfertigt war.

Mustafa Zarti war der erste führende Manager eines libyschen
Staatsunternehmens, der dem Gadafi-Regime den Rücken gekehrt hat. Er
hat unmittelbar nach der Fernsehrede von Saif Al Islam Gadafi Libyen
verlassen und am 24. Februar schriftlich seinen Rücktritt als
Vizepräsident der Libyan Investment Authority (LIA) und damit auch
seiner anderen Funktionen erklärt.

Nur aufgrund von zwei Zeitungsberichten (Presse, News) mit völlig
aus der Luft gegriffenen Vorwürfen hat daraufhin das Außenministerium
via Nationalbank die Sperre der Konten Zartis verfügt. Der Bescheid
der Nationalbank war daher auch völlig falsch: zum Zeitpunkt der
Kontensperre war Zarti schon längst aus seiner Funktion in der LIA
und damit auch aus jenen, die er aufgrund in Unternehmen, an denen
die LIA beteiligt war, ausgeschieden. Zarti war obendrein zu keinem
Zeitpunkt für irgendein Konto der LIA zeichnungsberechtigt. Eine
Funktion in der NOC (National Oil Company) hatte Zarti nie. Auch die
darauffolgenden EU-Sanktionen basierten ausschließlich auf den
falschen Informationen.

Mit der nunmehrigen Aufhebung der Sanktionen ist die Blamage für
das österreichische Außenministerium vollends: Schon Unmittelbar
nach der Kontensperre hatte OeNB-Chef Ewald Nowotny selbst in einem
Schreiben an Bundeskanzler Werner Faymann eingeräumt, dass die OeNB
keinerlei Beweise für die Vorwürfe habe und sich auf das
Außenministerium verlassen müsse. Das Innenministerium und das
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung haben schon
damals wiederholt darauf hingewiesen, dass gegen Zarti nichts
vorliege.

Weil die Vorwürfe gegen Zarti zu keinem Zeitpunkt haltbar waren,
hat daher die Oesterreichische Nationalbank die Kontensperre bereits
am 27. Mai (veröffentlicht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 31.
Mai) aufheben müssen, die Aufhebung der EU-Sanktion ist die logische
Folge. Zarti: "Ich habe als österreichische Staatsbürger immer auf
den Rechtsstaat vertraut. Allerdings ist es für mich bis heute nicht
nachvollziehbar, wie in einem Rechtsstaat lediglich aufgrund zweier
falscher Zeitungsberichte solche Maßnahmen verhängt werden können.
Eine Schadenersatzklage behalte ich mir daher weiterhin vor."

Rückfragehinweis:

Werner Beninger
   Milestones in Public Relations
   Alserstraße 32/3, A-1090 Wien
   Tel.: +43 1 890 04 29 - 0
   Fax: +43 1 890 04 29 - 10
   Mobil: +43 664 / 30 00 557 
   Mail: [email protected]
   www.minc.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MST

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel