• 16.06.2011, 11:51:59
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BZÖ-Stadler: Viele Österreicher wollen die Briefwahl

Missbrauchsmöglichkeiten soweit als möglich beseitigen

Wien (OTS) - "Man muss sich nun entscheiden, will man die
Briefwahl oder will man sich nicht. Eine sehr große Zahl von
Österreichern will diese Briefwahl. Diesen Wunsch respektieren wir
natürlich. Es war ursprünglich ein Wahlmodell, das in erster Linie
für die Auslandsösterreicher gedacht war, aber wegen der Mobilität
der Wähler, hat man nun dies im Wahlrecht untergebracht. Ich halte
das für legitim und gegenüber den Bürgern für angebracht", meinte
heute BZÖ-Verfassungssprecher Abg. Mag. Ewald Stadler in seinem
Debattenbeitrag. "Umgekehrt muss man auch versuchen,
Missbrauchsmöglichkeiten soweit als möglich zu beseitigen", so
Stadler weiter.

"Es ist sicher kein Zufall gewesen, dass ein burgenländischer
Bürgermeister dabei erwischt wurde, wie er bei einer Wahl mit den
Stimmzetteln der Briefwähler geschwindelt hat. Daher ist am
demokratischen Bewusstsein zunächst anzusetzen", sagte Stadler. "Nun
kann die Verschärfung der Strafbestimmungen im Strafgesetzbuch zur
Entwicklung des demokratischen Bewusstseins beitragen. Es ist daher
vernünftig, die Innen- und die Justizministerin mit einer
Evaluierung, wie dies die Entschließungsanträge auch beinhalten, zu
beauftragen, um dann die notwendigen Nachjustierungen vornehmen zu
können", stellte Stadler fest.

Letztlich sei die Novelle der Versuch, die Missbrauchsmöglichkeiten
soweit wie nur möglich hintan zu halten, um insbesondere das
taktische Wählen unmöglich zu machen. "Das geht nun damit nicht mehr,
denn zum Wahlschluss müssen die Briefwahlkarten da sein", erklärte
Stadler. Es müsse aber auch möglich sein, die Stimmabgabe unter
Wahrung des Wahlgeheimnisses für Briefwähler sicherzustellen.

Die Wahlleiter müsse man nun entsprechend einschulen, denn einfacher
sei ihre Tätigkeit nicht geworden. "Letztlich muss aber das
demokratische Bewusstsein einfach greifen, dass man Respekt vor dem
Wahlrecht, vor dem Wahlgeheimnis und vor der Autonomie des Bürgers in
seiner Entscheidungsfreiheit entwickelt. Das ist der entscheidende
Ansatz, dem man mit diesem Wahlrecht versucht, Rechnung zu tragen",
meinte Stadler.

Zur Ausweitung der Wahlbefugnisse für Strafgefangene erklärte
Stadler, dass es auch in diesem Bereich Anpassungen gebe. "Es ist
richtig, dass in Zukunft der Richter entscheiden muss, ob er dem
betroffenen Verurteilten das aktive und passive Wahlrecht aberkennt.
Umgekehrt sind wir der Meinung, dass eine Einschlägigkeit des
Ausschlusses vom Wahlrecht aufgrund einer Verurteilung im
Zusammenhang auch mit den Delikten zu sehen ist. Das muss auch ins
Gesetz aufgenommen werden".

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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