• 12.06.2011, 22:18:34
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Mediale Hetzjagd und Vorverurteilung im Fall der sogenannten "Eisbaronin" Estibaliz C.

Anwälte starten rechtliche Schritte gegen mediale Boulevard- berichterstattung wegen grober Verletzung der Unschuldsvermutung und der Persönlichkeitsrechte Wien (OTS) - Derzeit tun sich in der massiven Medienberichterstattung über Mag. Estibaliz C., die in Medien launig als "Eisbaronin" oder zuweilen auch herabwürdigend und hetzerisch als "Todeshexe" bezeichnet wird, regelrechte mediale Abgründe auf. Besonders intensiv erfolgt dies in den Printmedien, die über den Leichenfund, der erst jüngst am Montag, den 6. Juni in einem Keller in Wien Meidling gemacht wurde, umfangreich berichten und in diesem Zusammenhang die genannte Dame als Mörderin bezichtigen. Mag. Arthur Machac, Strafverteidiger von Estibaliz C. sowie Dr. Heinz-Dietmar Schimanko, der sie in Medienangelegenheiten vertritt, sehen dahinter eine gravierende Verletzung des Rechts auf Wahrung der Unschuldsvermutung, die in der Menschenrechtskonvention festgelegt ist. Dazu Schimanko: "Die Rechte meiner Mandantin werden derzeit von einigen Medienbetreibern gravierend verletzt. Es findet eine mediale Hetzjagd sondergleichen statt, bei der über sie unter anderem als Lady-Killerin, die ihre Lover einmauere, berichtet wird. Die polizeilichen Ermittlungen haben gerade erst begonnen, doch schon wird sie in manchen Medien als schuldig hingestellt. Ein angebliches Geständnis, wie von einem sichtlich sehr geltungsbedürftigen italienischen Kommissario behauptet, gibt es nicht. Unabhängig davon wird mit dieser Art der Berichterstattung auf jeden Fall die Unschuldsvermutung fundamental verletzt." Bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung darf nur objektiv und neutral über polizeiliche Ermittlungen und die Verdachtslage berichtet werden. Alles andere wie die Behauptung der Täterschaft oder die Unterstellung von Schuld ist bis dahin unzulässig, selbst wenn in Floskeln formal auf die Unschuldsvermutung hingewiesen wird. Schimanko dazu: "Über die strafrechtliche Schuld urteilen ausschließlich die Strafgerichte. Alles andere ist mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar. Niemand anderes darf sich zum Richter aufspielen." Der Anwalt weiter: "Außerdem wurden Bilder von Estibaliz C. veröffentlicht, ohne dass das für die Berichterstattung erforderlich wäre oder sonst eine Rechtfertigung besteht. Das ist eine ungeheure Mißachtung der Persönlichkeitsrechte von Estibaliz C., zumal die Angelegenheit auch ihren höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft. Zudem wird sie dadurch unerlaubter Weise an den Pranger gestellt." Derzeit befindet sich die in Italien verhaftete Estibaliz C. in Triest in Haft. Die Verhandlung über ihre Auslieferung an Österreich ist für kommenden Montag, den 20.06.2011, angesetzt. Der Schutz der Unschuldsvermutung, des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Anonymität werden von der Menschenrechtskonvention gewährleistet. "Menschenrechte werden von einigen Medienbetreibern missachtet", so Schimanko. "Was zählt sind einzig und allein die Quoten, koste es was es wolle, auch wenn sie dabei jemandem schaden und niedere Instinkte wie Sensationsgier ansprechen."Kommenden Dienstag wird Schimanko bei Gericht bereits den ersten Antrag gegen einen Medieninhaber einbringen. Es werden einige weitere folgen. Arthur Machac, der auf die Unbescholtenheit seiner Mandantin verweist, zählt indes bei der Leitung eines Strafverfahrens auf die Professionalität der StrafrichterInnen, die sich von der medialen Berichterstattung nicht beirren lassen. Machac:"Wir werden ja sehen, was da in Meidling wirklich passiert ist !" Hintergrundinfo: Mag. Arthur Machac ist Verteidiger in Strafsachen mit Kanzleisitz in 1010 Wien, Rotenturmstraße 19/32, 1010 Wien. www.machac-kanzlei.at Dr. Heinz-Dietmar Schimanko ist als Rechtsanwalt unter anderem auch im Medienrecht tätig. Rückfragehinweis: ~ RA Dr. Heinz-Dietmar Schimanko Reisnerstraße 20, 1030 Wien www.schimanko.eu Tel.: 0043 1 890 53 93 Fax.: 0043 1 890 53 93 15 kanzlei@raschimanko.at ~ Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/2784/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0801 2011-06-12/22:18 122218 Jun 11

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