• 10.06.2011, 20:23:27
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  • OTS0319 OTW0319

EANS-Hauptversammlung: Intercell AG / Ergebnisse zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Intercell Hauptversammlung 2011 stimmt allen Anträgen zu

Bericht über die Hauptversammlung und Veröffentlichung gemäß § 82 (9) BörseG
i.V.m. § 2 (1) und § 3 (1) Veröffentlichungsverordnung über die Beschlussfassung
über die Ermächtigung zum Aktienrückerwerb

Wien, 10. Juni 2011 - Intercell AG (Wiener Börse, ICLL) gab heute bekannt, dass
alle vorgeschlagenen Anträge im Rahmen der heutigen Hauptversammlung angenommen
wurden. Insgesamt waren rund 28 % der Stimmrechtsanteile der Intercell AG bei
der Versammlung vertreten.

Veröffentlichung betreffend Ermächtigung zum Aktienerwerb: Abänderung der in der
Hauptversammlung vom 25. Juni 2010 erteilten Ermächtigung zum
Aktienrückkaufprogramm durch Anpassung des Gegenwerts. Die Ermächtigung lautet
nunmehr wie folgt:

Der Vorstand wird ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz im gesetzlich
jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien
während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung, das
ist der 25. Juni 2010, zu einem niedrigsten Gegenwert von Euro 4,00 und einem
höchsten Gegenwert von Euro 30,00 pro Aktie zu erwerben. Der Vorstand wird
ermächtigt, a) die eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von
Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens und/oder Mitgliedern
des Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens
zu verwenden, b) eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1 b Aktiengesetz jederzeit über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder c) mit
Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere
Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen.

Die weiteren Beschlüsse umfassten:

» Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010.
» Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.
» Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2010.
» Wahl zweier Aufsichtsratsmitglieder, Alexander von Gabain und Thomas Szucs.
» Beschlussfassung über die Einräumung von Aktienoptionen an
Aufsichtsratsmitglieder.
» Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine bedingte
Kapitalerhöhung für die Einräumung von Aktienoptionen an Mitarbeiter zu
beschließen.
» Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011.

Darüber hinaus berichtete das Management Team der Intercell AG (CEO Thomas
Lingelbach, CFO Reinhard Kandera und CBO Staph Leavenworth Bakali) im Rahmen der
Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2010 und gaben einen Überblick über
Strategie und jüngste Fortschritte im Jahr 2011. Die Präsentation zur
Hauptversammlung kann auf der Internetseite der Intercell AG unter
www.intercell.com abgerufen werden.

Rückfragehinweis:
Intercell AG
Nina Waibel
Corporate Communications
Tel. +43 1 20620-1222
[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent:    Intercell AG
             Campus Vienna Biocenter  3
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Telefon:     +43 1 20620-0
FAX:         +43 1 20620-800
Email:       [email protected] 
WWW:         www.intercell.com
Branche:     Biotechnologie
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Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:     Deutsch

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