- 06.06.2011, 15:33:50
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HYPO NOE Gruppe zieht gegen Zinsvorschreibung der FMA vor Höchstgericht
Hochrangige Gutachten bestätigen rechtmäßiges Vorgehen der Bank - Die HYPO NOE Gruppe ficht den eingelangten FMA-Bescheid, wie angekündigt, vor den Höchstgerichten an
St. Pölten (OTS) - Die HYPO NOE Gruppe wurde am 6. Juni 2011 von
der Finanzmarktaufsicht (FMA) per Bescheid zu einer Zinsvorschreibung
in der bereits angekündigten Höhe von 57,9 Mio. Euro im Rahmen des
Ermittlungsverfahrens "Augustus - Überschreitung der
Großveranlagungsgrenze" aufgefordert. Der Bescheid wurde trotz
zahlreicher Experten-Gutachten, die der Bank bestätigen rechtskonform
gehandelt zu haben, an die Bank übermittelt. Wie bereits im
Geschäftsbericht 2010 bekannt gegeben, beabsichtigt die HYPO NOE
Gruppe den Bescheid in weiterer Instanz vor dem Verwaltungs- und
Verfassungsgerichtshof anzufechten. Der angeführte Betrag wurde von
der Bank im Jahreseinzelabschluss der HYPO NOE Gruppe Bank AG 2010
rückgestellt und konnte aus dem entsprechenden Jahresüberschuss
abgedeckt werden.
Transaktion war den Behörden bekannt
Die Gesellschaft Augustus Funding Limited wurde im Dezember 2007 zum
Ankauf von Wertpapieren gegründet. Die Wertpapiere wurden mit einem
Darlehen der HYPO Investmentbank AG (nunmehr HYPO NOE Gruppe Bank AG)
in der Höhe von 800 Mio. Euro finanziert. Die Finanzierung fand unter
dem damals verantwortlichen Vorstand, der nicht mehr im Amt ist,
statt und wurde von namhaften Wirtschaftsprüfern (Deloitte) und
Anwälten begleitet, die allesamt bestätigen, dass Augustus Teil der
Kreditinstitutsgruppe ist und die Großveranlagungsgrenze nicht zur
Anwendung kommt. Die Argumentation der OeNB und FMA, Augustus wäre
nicht Teil der Kreditinstitutsgruppe und hätte somit die
Großveranlagungsgrenze überschritten, kam für die Bank überraschend,
zumal den Behörden die Transaktion seit 2008 bekannt war und bis zur
OeNB-Prüfung im Jahr 2009 der Bank gegenüber nie etwaige
diesbezügliche Bedenken geäußert wurden.
Experten sprechen Bank frei
Der nunmehrige Vorstand hatte nach Bekanntwerden der OeNB-Meinung
sofort Experten mit der Überprüfung der Transaktion beauftragt.
Sämtliche Berater, unter anderem renommierte Universitätsprofessoren
wie Prof. Raschauer (Juridicum), Prof. Laurer und Rechtsanwälte (u.a.
Fellner Wratzfeld & Partner, Wolf-Theiss) kommen auch retrospektiv
zum Schluss, dass kein Fehlverhalten der Bank vorliegt. Dessen
ungeachtet wurde Augustus bereits vollständig zurückgefahren.
Die HYPO NOE Gruppe (Konzern) ist in der wirtschaftlich guten
Situation, die Zinsvorschreibung aus dem Periodenüberschuss vor
Steuern 2010 abdecken zu können. Die HYPO NOE Gruppe steigerte ihre
Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2010 von 11,6 Mrd. auf 12 Mrd. Euro. Der
Konzernüberschuss nach Steuern und Minderheiten erreichte trotz
Rückstellungen für die potenzielle Zinsvorschreibung 7,1 Mio. Euro.
Rückfragehinweis:
HYPO NOE Gruppe Mag. Markus Nepf, Leiter Kommunikation Tel. 0590910-1053 Email: [email protected] Thomas Klemm, Bakk.Komm. HYPO NOE Gruppe Stv. Konzernpressesprecher Tel. +43 (0)5 90 910-1333 Mail: [email protected]
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