• 05.06.2011, 13:10:39
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Spindelegger zum türkischen Veto gegen österreichische OSZE-Kandidatin

Wien (OTS) - "Das Veto der Türkei gegen Ursula Plassnik als erste
Generalsekretärin der OSZE ist völlig unverständlich und durch nichts
begründet", reagierte Vizekanzler und Außenminister Michael
Spindelegger auf die Ankündigung Ankaras, der Wahl der
österreichischen Kandidatin Ursula Plassnik zur Generalsekretärin der
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ihre
Zustimmung zu verweigern.

Ursula Plassnik hat als Kandidatin die mit Abstand breiteste
Unterstützung unter allen 56 OSZE-Mitgliedstaaten. Die anderen
Kandidaten, unter anderem aus der Türkei, konnten nur einen Bruchteil
der Stimmen auf sich vereinigen. Folgerichtig wurde Plassnik daher
vom litauischen Außenminister als derzeit amtierender OSZE-Vorsitz
als einzige Kandidatin für den Posten des OSZE-Generalsekretärs
vorgeschlagen. Für die Bestellung bedarf es der Zustimmung aller
OSZE-Staaten. Kein anderer OSZE-Mitgliedstaat hat Einsprüche gegen
Plassniks Kandidatur erhoben.

"Noch bei seinem Staatsbesuch Anfang Mai in Wien habe ich mit
Präsident Abdullah Gül vereinbart, dass Österreich und Türkei sich
nicht wechselseitig in ihren Kandidaturen behindern werden. Es ist
daher umso unverständlicher, dass die Türkei nun offenbar entgegen
jeglicher diplomatischer Usance nicht bereit ist, das klare
internationale Votum für Plassnik anzuerkennen. Die OSZE braucht eine
starke politische Führung. Mit ihrem einseitigen und unsachlichen
Vorgehen schadet die Türkei dem Ansehen der OSZE, vor allem aber auch
sich selbst", urteilte Spindelegger. "Das wirft einen deutlichen
Schatten auf die bilateralen Beziehungen zwischen Österreich und der
Türkei und ist ein klarer Rückschlag für die ansonsten gut
funktionierende Zusammenarbeit in internationalen Foren. Wir werden
uns eine Unterstützung türkischer Kandidaturen und anderer
internationaler Anliegen Ankaras in Hinkunft sehr genau überlegen."

Österreich wird nach dem einseitigem, unbegründeten Veto der
Türkei die sofortige Einberufung einer Sondersitzung des Permanenten
Rates der OSZE verlangen, bei der eine Erklärung der türkischen
Vorgangsweise eingefordert wird. Ein Veto bei einem
Einstimmigkeitsverfahren ist eine schwerwiegende politische Maßnahme,
die einer klaren sachlichen Begründung durch den Vetostaat bedarf.
Dazu hat die Türkei bislang noch nichts gesagt. Die österreichische
Botschafterin wird im Außenministerium in Ankara den Protest
Österreichs klar deponieren.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
   Mag. Alexander Schallenberg LL.M., 
   Pressesprecher des Außenministers und Vizekanzlers
   Tel.: T: ++43(0)50 1150-3265, F: ++43(1)535 50 91
   mailto:[email protected]
   http://www.aussenministerium.at

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