- 03.06.2011, 10:13:30
- /
- OTS0053 OTW0053
EANS-Hauptversammlung: voestalpine AG / Einladung zur Hauptversammlung
--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
19. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
am Mittwoch, dem 06. Juli 2011, um 10.00 Uhr,
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
Tagesordnung
1)Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der voestalpine AG, des mit dem
Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts, des Konzernabschlusses, des
Corporate Governance-Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates an die
Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2010/2011
2)Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2010/2011
3)Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010/2011
4)Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2010/2011
5)Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2011/2012
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen ab 15. Juni 2011 zu den üblichen Bürozeiten zur
Einsicht der Aktionäre in den Ge¬schäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 4020
Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Herr DI (FH) Peter
Fleischer, auf:
• Jahresabschluss,
• Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss,
• Lagebericht (mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst),
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010/2011;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5.Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG,
sind spätestens ab 15. Juni 2011 außerdem im Internet www.voestalpine.com
zugänglich und werden auch in der Hauptver¬sammlung aufliegen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 15. Juni 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.Hd. Herrn Dr. Hubert Possegger,
Leiter Recht und Beteiligungen, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt dem Namen der
betreffenden Aktionäre, der Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 27.
Juni 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 50304 55 5872 oder an
4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.Hd. Herrn Dr. Hubert Possegger, Leiter Recht
und Beteiligungen, oder per E-Mail [email protected] zugeht,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines öffentlichen Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte
sinngemäß gilt.
Jeder Aktionär ist überdies berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tages-ordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft per Post
an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Herrn DI (FH)
Peter Fleischer, per E-Mail an [email protected] oder per
Telefax an +43 (1) 50304 55 5581 übermittelt werden.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.voestalpine.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 AktG bei Inhaberaktien nach dem
Anteilsbesitz bzw., sofern Zwischenscheine ausgegeben sind, nach der Eintragung
im Aktienbuch jeweils am Ende des 26. Juni 2011 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 01. Juli 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss.
Per Post voestalpine AG
(in Schriftform) Recht und Beteiligungen
z.Hd. Herrn Dr. Hubert Possegger
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per SWIFT GIBAATWGGMS(Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben)
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 57
Per E-Mail: [email protected];
jedoch ausschließlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4
Abs. 1 SignaturG
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines öffentlichen Notars, die der Gesellschaft ausschließlich unter einer der
oben genannten Adressen zugehen muss.
Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend Ausgeführte
sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller:
Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien:
Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000937503,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 26. Juni 2011 (Ende dieses Tages) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen genommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht daran gehindert, weiterhin frei über
ihre Aktien zu verfügen. Teilnahmeberechtigt ist auch im Falle einer Übertragung
der Aktien nur die Person, die zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung
innehatte.
Zwischenscheine
Hinsichtlich Zwischenscheinen sind nur solche Aktionäre zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der Gesellschaft
spätestens am 01. Juli 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugeht:
Per Post voestalpine AG
(in Schriftform)Recht und Beteiligungen
z.Hd. Herrn Dr. Hubert Possegger
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 57
Per E-Mail: [email protected]; wobei die Anmeldungin Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post voestalpine AG
(in Schriftform)Recht und Beteiligungen
z.Hd. Herrn Dr. Hubert Possegger
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 57
Per E-Mail: [email protected]; wobei die Vollmachtin Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.voestalpine.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 05. Juli 2011 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22/4, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr
Dr. Wilhelm Rasinger bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird.
Für die Bevollmächtigung von Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.voestalpine.com ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten
Adressen für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm
Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343 30, Fax +43 1 8763343 39 oder E-Mail
[email protected].
Der Aktionär hat Herrn Dr. Wilhelm Rasinger Weisungen zu erteilen, wie dieser
(oder allenfalls ein von Herrn Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Wilhelm Rasinger übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Ohne ausdrückliche Weisungen wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger aufgrund der
erteilten Vollmacht kein Stimmrecht ausüben.
Gesamtzahl der Aktien und Zwischenscheine
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 307.132.044,75 eingeteilt in 169.049.163 auf den Inhaber
lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 459.422 eigene Aktien.
Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung
168.589.741 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09.00
Uhr.
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten
noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten, zur
Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können
die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 06. Juli 2011 ab
ca. 10.00 Uhr live im Internet unter www.voestalpine.com verfolgen. Eine darüber
hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Linz, im Juni 2011
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
DI Peter Fleischer
Head of Investor Relations
Tel.: +43/50304/15-9949
Fax: +43/50304/55-5581
mailto:[email protected]
http://www.voestalpine.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
A-4020 Linz
Telefon: +43 50304/15-9949
FAX: +43 50304/55-5581
Email: [email protected]
WWW: www.voestalpine.com
Branche: Metallindustrie
ISIN: AT0000937503
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: DeutschOTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB






