- 31.05.2011, 10:35:32
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Mitterlehner/Berlakovich: Neues Gesetz verbietet geologische CO2-Speicherung in Österreich
Mitterlehner schickt CCS-Gesetz in Begutachtung: Verbot der unterirdischen CO2-Speicherung - Berlakovich: Ökologische, technische und wirtschaftliche Bedenken
Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold
Mitterlehner hat heute ein neues Gesetz in die Begutachtung
geschickt, das ein Verbot der geologischen Speicherung von CO2
vorsieht. "Wir sind uns mit Experten einig, dass diese Technologie
nicht ausgereift ist und noch Forschungsbedarf besteht, bevor über
einen Einsatz diskutiert werden kann. Vor allem im technischen und
sicherheitstechnischen Bereich sind noch nicht alle Fragen
abschließend geklärt", betont Mitterlehner.
"Die CCS-Technologie ist derzeit noch im Entwicklungsstadium. Die
möglichen Risiken und die Nachhaltigkeit dieser Speicherung sind
noch nicht ausreichend erforscht ", betont Umweltminister Niki
Berlakovich. "Die unterirdische CO2-Speicherung wird es daher in
Österreich nicht geben. Um unsere Energie- und Klimaziele zu
erreichen, gehen wir den Weg des Ausbaus der Erneuerbaren Energie,
der Energieeffizienz und des Energiesparens", so Berlakovich, dessen
Ressort an der Erarbeitung des Gesetzes mitgewirkt hat.
"Uns ist wichtig, dass sich die Investitionen jetzt auf den
effizienten Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Verbesserung der
Energieeffizienz konzentrieren", unterstreicht Mitterlehner. "Das ist
auch ganz im Sinne der Energiestrategie Österreich", so Mitterlehner.
Ausgenommen vom Verbot der geologischen CO2-Speicherung sind
lediglich Forschungsvorhaben geringen Umfanges, sofern eine
Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden kann. Für
diese Forschungsprojekte kommen nur kleinräumige, sehr gut
erforschte, abgrenzbare geologische Strukturen mit sekundären
Auffangstrukturen in Betracht. Falls entsprechende Vorhaben
eingereicht werden, werden diese von der Montanbehörde geprüft
werden.
Die CO2-Abscheidung und -speicherung ("Carbon Capture and Storage"
- CCS) umfasst die Abtrennung von CO2 an einem Entstehungspunkt (z.B.
Raffinerien, Kraftwerke, Industriestandorte), dessen Verdichtung und
Transport zu geeigneten Lagerstätten sowie die Verpressung und
Speicherung in unterirdisch ausgeförderten Lagerstätten.
Anlass für das neue Gesetz ist eine EU-Richtlinie, in der die
rechtlichen Voraussetzungen für eine geologische Speicherung von CO2
geregelt werden. Dabei behalten die Mitgliedsstaaten das Recht, eine
Speicherung in ihrem Hoheitsgebiet gesetzlich zu untersagen oder
einer anderen Nutzung des Untergrundes - zum Beispiel für
Erdgasspeicher oder eine geothermische Nutzung - Vorrang einzuräumen.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Pressesprecher des Bundesministers: Mag. Waltraud Kaserer Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34 mailto:waltraud.kaserer@bmwfj.gv.at www.bmwfj.gv.at Mag. Volker Hollenstein Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58 volker.hollenstein@bmwfj.gv.at Mag. Claudia Jung-Leithner Pressesprecherin von BM Niki Berlakovich Lebensministerium Stubenring 1 A-1012 Wien tel.: 01-711006963 mobil: 0664-8267892 fax: 01-7110016918
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