Wien (OTS) - Mit Erkenntnis vom 16. Mai 2011 hob der
Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA)
ersatzlos auf, mit dem diese Wolfgang Lunardon, Immobilienspezialist
und ehemaliges Vorstandsmitglied von Meinl European Land (MEL), eine
Beteiligung an den umstrittenen Zertifikatsrückkäufen der MEL und
damit Marktmanipulation im Sinne des Börsegesetzes (§ 48a, c BörseG)
vorgeworfen hatte. Eine nunmehr bereits mehrere Jahre währende
juristische Auseinandersetzung ist damit beendet. Der
Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass Wolfgang Lunardon in die
umstrittenen Zertifikatsrückkäufe nicht eingebunden war und ihm damit
auch keinerlei Fehlverhalten anzulasten ist. Wolfgang Lunardon: "Ich
habe immer gewusst, dass ich mir nichts vorzuwerfen habe. Dagegen,
mit allen undifferenziert in einen Topf geworfen zu werfen, habe ich
mich erfolgreich gewehrt." Wolfgang Lunardon ließ den Bescheid der
FMA durch seine Wiener Anwaltskanzlei Hule Bachmayr-Heyda Nordberg
Rechtsanwälte GmbH durch alle Instanzen hindurch anfechten. Michael
Hule, Partner von Hule Bachmayr-Heyda Nordberg Rechtsanwälte GmbH:
"Was den Zertifikatsrückkauf anbelangt, hat der
Verwaltungsgerichtshof sorgfältig geprüft, welchen Vorstand welche
Verantwortungen und welche Pflichten getroffen haben. Bei der
Zuordnung der an sich jeden Vorstand treffenden Verantwortlichkeit
wurde klar zwischen dem "inner circle", also jenen Vorständen der
MEL, die in den Zertifikatsrückkauf involviert waren, und dem "outer
circle", also jenen Vorständen, die davon keine Ahnung hatten,
unterschieden. Zu letzterem Kreis zählt auch unser Mandant. Damit
fiel der Vorwurf der Marktmanipulation in sich zusammen." Michael
Hule sieht im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes eine
vollständige Rehabilitation seines Mandanten.
Rückfragehinweis:
Dr. Christian Nordberg, LL.M
Tel.: 01/5323532-0
Email: nordberg@hbn-legal.at
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