Meinl European Land: Ehemaliges Vorstandsmitglied Wolfgang Lunardon von Verwaltungsgerichtshof rehabilitiert
Wien (OTS) - Mit Erkenntnis vom 16. Mai 2011 hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) ersatzlos auf, mit dem diese Wolfgang Lunardon, Immobilienspezialist und ehemaliges Vorstandsmitglied von Meinl European Land (MEL), eine Beteiligung an den umstrittenen Zertifikatsrückkäufen der MEL und damit Marktmanipulation im Sinne des Börsegesetzes (§ 48a, c BörseG) vorgeworfen hatte. Eine nunmehr bereits mehrere Jahre währende juristische Auseinandersetzung ist damit beendet. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass Wolfgang Lunardon in die umstrittenen Zertifikatsrückkäufe nicht eingebunden war und ihm damit auch keinerlei Fehlverhalten anzulasten ist. Wolfgang Lunardon: "Ich habe immer gewusst, dass ich mir nichts vorzuwerfen habe. Dagegen, mit allen undifferenziert in einen Topf geworfen zu werfen, habe ich mich erfolgreich gewehrt." Wolfgang Lunardon ließ den Bescheid der FMA durch seine Wiener Anwaltskanzlei Hule Bachmayr-Heyda Nordberg Rechtsanwälte GmbH durch alle Instanzen hindurch anfechten. Michael Hule, Partner von Hule Bachmayr-Heyda Nordberg Rechtsanwälte GmbH:
"Was den Zertifikatsrückkauf anbelangt, hat der Verwaltungsgerichtshof sorgfältig geprüft, welchen Vorstand welche Verantwortungen und welche Pflichten getroffen haben. Bei der Zuordnung der an sich jeden Vorstand treffenden Verantwortlichkeit wurde klar zwischen dem "inner circle", also jenen Vorständen der MEL, die in den Zertifikatsrückkauf involviert waren, und dem "outer circle", also jenen Vorständen, die davon keine Ahnung hatten, unterschieden. Zu letzterem Kreis zählt auch unser Mandant. Damit fiel der Vorwurf der Marktmanipulation in sich zusammen." Michael Hule sieht im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes eine vollständige Rehabilitation seines Mandanten.
Rückfragen & Kontakt:
Dr. Christian Nordberg, LL.M
Tel.: 01/5323532-0
Email: nordberg@hbn-legal.at