• 25.05.2011, 10:16:28
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Flugannullierung bei Vulkanausbruch - ÖAMTC informiert über Urlauberrechte

Unterschiedliche Ansprüche bei Pauschal- bzw. Individualreisen

Wien (OTS) - Island scheint aus geologischer Sicht nicht zur Ruhe
zu kommen. Etwa ein Jahr nach dem Vulkanausbruch, der den
europäischen Luftraum nahezu lahm gelegt hat, droht erneut eine
Aschewolke mit langen Wartezeiten an Flughäfen. "Bei einem
Flugausfall gibt es unterschiedliche Ansprüche, je nachdem, ob man
seine Reise pauschal gebucht hat oder individuell unterwegs ist",
erklärt ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer. Bei Pauschalreisen, bei
denen mehrere Reiseleistungen wie Flug und Hotel über einen
Veranstalter gebucht werden, kann man einen Anspruch gegenüber dem
Veranstalter geltend machen. Sollte die Reise infolge der
Flugannullierung überhaupt nicht angetreten werden können und eine
Umbuchung nicht in Frage kommen, besteht ein verschuldensunabhängiger
Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises auf Basis der
Gewährleistung.

Wer sein Reiseglück selbst in die Hand nimmt und nur den Flug
vorab bucht, hat ebenfalls Recht auf Erstattung des Ticketpreises
oder Umbuchung. Außerdem hat das Luftfahrtunternehmen gewisse
Betreuungsleistungen für gestrandete Passagiere zu erbringen - neben
der Bereitstellung von Mahlzeiten muss gegebenenfalls die
Unterbringung im Hotel und das Telefonieren ermöglicht werden. Gemäß
der europäischen Fluggastverordnung wären bei Annullierungen
Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro vorgesehen.
ÖAMTC-Experte Achrainer klärt auf: "Da es sich bei Bildung einer
Aschewolke allerdings um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, der
von der Fluggesellschaft nicht beherrscht werden kann, muss diese
auch keine Ausgleichsleistungen erbringen." Haben Passagiere
zusätzlich Hotel, Mietwagen oder andere Leistungen auf eigene Faust
gebucht, müssen diese - im Gegensatz zur Pauschalreise - gemäß den
jeweiligen Vertragsbedingungen meist kostenpflichtig storniert
werden. "Weitere Ansprüche für entstandene Kosten, etwa Treibstoff
für unnütze Fahrten zum Flughafen oder Parkplatzkosten, können aber
nicht eingefordert werden", weiß der ÖAMTC-Chefjurist.

Information vor Reiseantritt wichtig, der Club unterstützt bei
Rechtsfragen

Zunächst sollte man die Luftfahrtgesellschaft oder den
Pauschalreise-Veranstalter kontaktieren, ob und wie die Reise
umgebucht oder überhaupt aufrecht erhalten werden kann. Die
jeweiligen Anbieter sind meist um eine Lösung im Sinne der
Betroffenen bemüht. In dennoch strittigen Fällen sollte man
rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. ÖAMTC-Mitglieder profitieren von
der kostenlosen Rechtsberatung des Clubs - die Juristen sind unter
+43 (0)1 71199-21530 erreichbar. Nähere Informationen zur Rechtshilfe
durch die ÖAMTC-Experten sind unter www.oeamtc.at/recht zu finden.
Bei sofort benötigter Unterstützung stehen die Juristen auch nachts
oder an Feiertagen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufes +43 (0)1
25 120 00 zur Verfügung.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Marlen Born
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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