- 25.05.2011, 08:00:32
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Unternehmerische Behinderungen durch "Überregulierung" sind existenzbedrohend!
Bilanzbuchhalter sind bestens ausgebildet, hochwertig geprüft und staatlich bestellt.
Ternitz (OTS) - Das führende Ausbildungsinstitut verleiht ihrer
Ausbildung und Prüfung sogar das Prädikat "Königsdisziplin". Außerdem
ist ihre Fortbildungsverpflichtung, die nicht nur durch ein Ankreuzen
auf der Umlagenerklärung erfüllt ist, sondern auch tatsächlich durch
die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe überprüft wird,
vorbildlich.
Trotzdem erleiden die selbständigen Bilanzbuchhalter sogar
tägliche Verschlechterungen bei ihren Berufsrechten. Während die
Branchenumsätze in über elf Jahren um über 45 % gestiegen sind, gilt
die für uns aus 1999 (!) stammende statische Klienten-Umsatzgrenze in
der Höhe von Euro 363.364,17 als Bilanzierungsgrenze noch immer bzw.
entspricht diese - verglichen mit dem Umsatzwachstum - gar nur mehr
Euro 199.850,30. Somit Wirtschaftsbehinderung pur!
Die Interessengemeinschaft Bilanzbuchhalter fordert daher, dass
jede nur mögliche gesetzliche Maßnahme ergriffen wird, um
- die unternehmerische Behinderung durch "Überregulierung" generell
einzuschränken
- den Wettbewerb auch in den beratenden Berufen zu fördern
- die Arbeitnehmer durch ein erweitertes Beraterangebot bei der Arbeitnehmerveranlagung verstärkt finanziell zu entlasten - unnötige oder gar doppelte Berater-Kosten und weitere Benachteiligungen der österreichischen Wirtschaft - durch erweiterte Vertretungsrechte vor den Finanzbehörden in erster Instanz für selbständige Bilanzbuchhalter - rasch zu beseitigen - eine Kostenreduktion in der Finanzverwaltung durch eine verstärkte FinanzOnline-Verwendung zu ermöglichen - nicht weiterhin den "kleinen österreichischen Bilanzbuchhaltern" einerseits das "Bilanzieren zu verbieten". Denn eine alarmierende Tatsache ist, dass große Wirtschaftstreuhandkanzleien bereits Rechnungswesenarbeiten in größerem Umfang "nach Indien auslagern" - die unsinnige und existenzbedrohende Einschränkung der Berufsausübung von geprüften selbständigen Bilanzbuchhaltern zu beenden
Rasche Hilfe durch die zuständigen Politiker ist daher dringend
notwendig: Erlaubt den Bilanzbuchhaltern endlich das Bilanzieren!
Selbständige Bilanzbuchhalter haben ein Recht auf einen
eigenständigen und lebensfähigen selbständigen Beruf, der ihrem Namen
auch entspricht. Eine Anpassung der Berufsrechte an Ausbildung und
Prüfung - statt "Überregulierungen", die ein Relikt des vorigen
Jahrhunderts darstellen - sind eine wirtschaftliche Notwendigkeit.
Rückfragehinweis:
Johann Alois Jeitler
Obmann der IG-BIBU, Interessengemeinschaft Bilanzbuchhalter
Mobil: 0699/10890404
Mail: j.jeitler@aon.at
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