- 20.05.2011, 11:07:35
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Ed Moschitz ausgezeichnet - Verfahren noch immer nicht eingestellt
ORF-Redakteursrat: "Ungebrochene Fortsetzung eines Justizskandals"- Redaktionsgeheimnis: gesetzliche Maßnahmen ausständig
Wien (OTS) - Ed Moschitz wird am Montag für seine "Am
Schauplatz"-Dokumentation "Am rechten Rand" den renommierten
Volksbildungspreis bekommen. Dazu ist herzlich zu gratulieren! Das
muss aber auch Anlass sein, daran zu erinnern, dass die Wiener
Neustädter Staatsanwaltschaft ihr gegen Ed Moschitz als Folge der
Dreharbeiten eingeleitetes Verfahren wegen des absurden Vorwurfs der
"Anstiftung zur Wiederbetätigung" noch immer nicht eingestellt hat.
Und das fünf Monate nachdem der OGH in einem für die
Aufrechterhaltung des Redaktionsgeheimnisses richtungsweisenden
Urteil festgestellt hatte, die behördliche Vorgangsweise habe "auf
Luft" basiert. Das ist die ungebrochene Fortsetzung eines
Justizskandals, den endlich energisch zu beenden die neue
Justizministerin nachdrücklich aufgefordert ist. Ebenso hat das
Verfahren gegen FPÖ-Führer Strache, dem wegen der Behauptung
angeblicher "Sieg heil!"-Rufe falsche Zeugenaussage und Verleumdung
vorgeworfen wird und dessen parlamentarische Immunität deshalb
bereits vor acht Monaten aufgehoben wurde, endlich in einen Prozess
zu münden.
Und auch wenn der OGH mit seinem Musterurteil zur versuchten
Beschlagnahme des gesamten Rohmaterials zu Ed Moschitz' "Am rechten
Rand" eindeutig klarstellte, dass "das Redaktionsgeheimnis absolut
ist" und "alle Mitteilungen an Journalisten schützt", sind nach wie
vor gesetzliche Maßnahmen ausständig: etwa zu fixieren, dass das
Redaktionsgeheimnis auch dann gilt, wenn Journalisten zu
Beschuldigten gemacht werden. Und nicht vergessen werden darf auch,
dass nur der entschlossene Widerstand der ORF-Journalistinnen und
-Journalisten, deren Unterstützung durch die Gewerkschaft, einzelne
Medienwissenschaftler und kritischer Öffentlichkeit eine Herausgabe
des Rohmaterials verhindert hat, während zB auch einige Stiftungsräte
und Politiker lauthals die Herausgabe und damit die - später vom OGH
eindeutig als rechtswidrig klassifizierte - Verletzung des
Redaktionsgeheimnisses gefordert hatten.
Der ORF-Redakteursrat
Eva Ziegler Dieter Bornemann Fritz Wendl
Rückfragehinweis:
Fritz Wendl
Tel.: (01) 87878 - DW 18500
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