- 19.05.2011, 14:32:38
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Gegendarstellung zum Bericht im heutigen Kurier, Seite 4
"Genossin im Genuss der Genossenschaft"
Wien (OTS) - Der Bericht "Genossin im Genuss der Genossenschaft",
in dem sich der KURIER in seiner heutigen Ausgabe mit der privaten
Wohnsituation von Landeshauptfrau Gabi Burgstaller befasst,
entspricht in mehreren Punkten nicht den Tatsachen.
1. LHF Burgstallers Mann Anton Holzer ist nicht, wie vom KURIER
behauptet, "alleiniger" Mieter des Hauses, es handelt sich
vielmehr um ein Mehrparteienhaus.
Die EBG hat kein Mietverhältnis mit Frau LHF Burgstaller.
2. Die Mietkosten betragen nicht, wie vom KURIER behauptet, "300
Euro". Die Mietkosten sind erheblich höher.
3. Diesen Mietkosten gegenüber stehen Investitionen, die bereits ab
dem Bezug der Wohnung im Jahr 1992 laufend notwendig waren, und
die Anton Holzer privat finanzierte. Es handelte sich um den
Ausbau des Dachbodens, die komplette Erneuerung der Elektro- und
Sanitärinstallationen, die komplette Innenwärmedämmung sowie der
Einbau einer Fernwärmeheizung. Faktum ist weiters, dass die
genannten Investitionen dem Bestand des Hauses und somit dem
Eigentum der Wohnbaugenossenschaft EBG zufallen.
Die Renovierungskosten für diese Wohnung hätten unter anderem
auch auf Grund von technischen Mängeln an der Geschossdecke rd.
60.000,- Euro betragen und hätten nicht aus der Mietzinsreserve
des Hauses finanziert werden können. Die Überlassung zur
Zusammenlegung war daher eine rein wirtschaftliche Entscheidung.
4. Falsch ist weiters die Behauptung des KURIER, dass
die "Zuweisung der Erdgeschosswohnung" im Jahr 2003 erfolgte.
Erstens handelte es sich seitens der EBG nicht um eine
Zuweisung, sondern um eine Zusammenlegung mit der von Anton
Holzer im Jahr 1992 gemieteten Wohnung im Obergeschoß. Zweitens
erfolgte diese Zusammenlegung nicht im Jahr 2003, sondern im
Jahr 2008. Die Zusammenlegung erfolgte seitens der EBG unter der
Maßgabe, dass Anton Holzer als Mieter die weiteren anstehenden
Investitionen und Sanierungsmaßnahmen (s.o.) selbst zu tragen
hat.
5. Auch die Darstellung des KURIER, die Vorgangsweise würde den
Statuten der EBG widersprechen, ist falsch. Tatsache ist
vielmehr, dass es sich durch eine von der EBG angestrebte
Zusammenlegung um EIN Mietobjekt handelt, d.h. die Bewohnung
vertraglich mit einem Mietvertrag geregelt ist.
Die überlassene Wohnung ist auch keine geförderte Wohnung und
unterlag aus diesen Gründen auch nicht irgendwelchen
Einkommensobergrenzen.
6. Falsch ist weiters die Behauptung des KURIER, die "Zuweisung"
sei von LHF Burgstallers Schwiegermutter Barbara
Holzer "durchgeführt" worden. Fr. Barbara Holzer war zum
Zeitpunkt der Zusammenlegung bereits seit fünf Jahren in Pension.
Die EBG vermietet alleine schon aus Gründen der Durchmischung
nicht nur an besonders einkommensschwache Mieter
(sozialhilfebedürftige Mieter). Die große Anzahl der Mieter der
EBG sind im Schnitt Mieter mit durchschnittlichen Einkommen.Rückfragehinweis:
Gemeinnützige Ein- und Mehrfamilien Baugenossenschaft reg.Gen.m.b.H.
Sekretariat der Geschäftsführung, Frau Susanne Horvath,
Tel: 01/4061604-30, e-mail: susanne.horvath@ebg-wohnen.at
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