• 19.05.2011, 14:32:38
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  • OTS0236 OTW0236

Gegendarstellung zum Bericht im heutigen Kurier, Seite 4

"Genossin im Genuss der Genossenschaft"

Wien (OTS) - Der Bericht "Genossin im Genuss der Genossenschaft",
in dem sich der KURIER in seiner heutigen Ausgabe mit der privaten
Wohnsituation von Landeshauptfrau Gabi Burgstaller befasst,
entspricht in mehreren Punkten nicht den Tatsachen.

1. LHF Burgstallers Mann Anton Holzer ist nicht, wie vom KURIER 
    behauptet, "alleiniger" Mieter des Hauses, es handelt sich 
    vielmehr um ein Mehrparteienhaus. 
    Die EBG hat kein Mietverhältnis mit Frau LHF Burgstaller. 

 2. Die Mietkosten betragen nicht, wie vom KURIER behauptet, "300 
    Euro". Die Mietkosten sind erheblich höher.

 3. Diesen Mietkosten gegenüber stehen Investitionen, die bereits ab 
    dem Bezug der Wohnung im Jahr 1992 laufend notwendig waren, und 
    die Anton Holzer privat finanzierte. Es handelte sich um den 
    Ausbau des Dachbodens, die komplette Erneuerung der Elektro- und
    Sanitärinstallationen, die komplette Innenwärmedämmung sowie der
    Einbau einer Fernwärmeheizung. Faktum ist weiters, dass die 
    genannten Investitionen dem Bestand des Hauses und somit dem 
    Eigentum der Wohnbaugenossenschaft EBG zufallen.

    Die Renovierungskosten für diese Wohnung hätten unter anderem 
    auch auf Grund von technischen Mängeln an der Geschossdecke rd.
    60.000,- Euro betragen und hätten nicht aus der Mietzinsreserve 
    des Hauses finanziert werden können. Die Überlassung zur 
    Zusammenlegung war daher eine rein wirtschaftliche Entscheidung.

 4. Falsch ist weiters die Behauptung des KURIER, dass 
    die "Zuweisung der Erdgeschosswohnung" im Jahr 2003 erfolgte. 
    Erstens handelte es sich seitens der EBG nicht um eine 
    Zuweisung, sondern um eine Zusammenlegung mit der von Anton 
    Holzer im Jahr 1992 gemieteten Wohnung im Obergeschoß. Zweitens
    erfolgte diese Zusammenlegung nicht im Jahr 2003, sondern im 
    Jahr 2008. Die Zusammenlegung erfolgte seitens der EBG unter der
    Maßgabe, dass Anton Holzer als Mieter die weiteren anstehenden 
    Investitionen und Sanierungsmaßnahmen (s.o.) selbst zu tragen 
    hat.

 5. Auch die Darstellung des KURIER, die Vorgangsweise würde den 
    Statuten der EBG widersprechen, ist falsch. Tatsache ist 
    vielmehr, dass es sich durch eine von der EBG angestrebte 
    Zusammenlegung um EIN Mietobjekt handelt, d.h. die Bewohnung 
    vertraglich mit einem Mietvertrag geregelt ist.
    Die überlassene Wohnung ist auch keine geförderte Wohnung und 
    unterlag aus diesen Gründen auch nicht irgendwelchen 
    Einkommensobergrenzen.  

 6. Falsch ist weiters die Behauptung des KURIER, die "Zuweisung" 
    sei von LHF Burgstallers Schwiegermutter Barbara 
    Holzer "durchgeführt" worden. Fr. Barbara Holzer war zum 
    Zeitpunkt der Zusammenlegung bereits seit fünf Jahren in Pension.
    Die EBG vermietet alleine schon aus Gründen der Durchmischung 
    nicht nur an besonders einkommensschwache Mieter 
   (sozialhilfebedürftige Mieter). Die große Anzahl der Mieter der 
   EBG sind im Schnitt Mieter mit durchschnittlichen Einkommen.

Rückfragehinweis:
Gemeinnützige Ein- und Mehrfamilien Baugenossenschaft reg.Gen.m.b.H.
Sekretariat der Geschäftsführung, Frau Susanne Horvath,
Tel: 01/4061604-30, e-mail: susanne.horvath@ebg-wohnen.at

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