Wien (OTS) -
1.) Das derzeit noch anhängige zweite Auslieferungsverfahren betrifft
die von Kasachstan begehrte Auslieferung zum Zweck des Vollzugs einer
dort unter krasser Verletzung der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) erfolgten Verurteilung von Dr. Aliyev
zu einer vierzigjährigen Freiheitsstrafe. Das zuständige
österreichische Gericht hat bereits das erste Auslieferungsbegehren
zu Recht mit der Begründung abgelehnt, dass in Kasachstan in diesem
Fall kein MRK-konformes Verfahren erwarten werden kann. Die
Entscheidung des österreichischen Gerichtes erfolgte vollkommen zu
Recht, denn das gegen Dr. Aliyev in Abwesenheit abgeführte Verfahren
in Kasachstan verstieß in allen Aspekten gegen den von der EMRK
vorgesehenen Standard eines fairen Verfahrens.
2.) Daran ändert auch das zuletzt von der Kanzlei Lansky, Ganzger
& Partner vorgelegte angeblich unabhängige "Gutachten" der
Forschungsplattform Russian East-European Eurasian Studies von Dr.
Krüssmann nichts, bei dem es sich im übrigen um einen Mitarbeiter der
Kanzlei Lansky handelt (!). Im Gegenteil: Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) hat erst im Februar 2010 in der Causa
Baysakov ausdrücklich festgehalten, dass eine Auslieferung nach
Kasachstan in der Causa Aliyev nicht in Betracht kommt (Ausschnitt
aus dem Urteil EGMR in Sachen Baysakov u.a. gegen Ukraine wird auf
Anfrage gerne zur Verfügung gestellt). In der Entscheidung Baysakov
hat der EGMR darüber hinaus ausgesprochen, dass den Garantien
Kasachstans kein Glaube zu schenken ist. Die nunmehr ins Treffen
geführte Entscheidung Dzhaksybergenov, dass es auch bei
Auslieferungen nach Kasachstans auf den Einzelfall ankäme, ändert
daran naturgemäß gar nichts, denn zum Einzelfall hat sich der EGMR ja
bereits geäußert, was im "Gutachten" freilich verschwiegen wird.
3.) Das sogenannte Gutachten ist daher nichts anderes als eine
juristisch völlig verfehlte Auftragsarbeit, die offensichtlich an die
österreichischen Behörden gerichtet ist und unverhohlen
wirtschaftliche Sanktionen Kasachstans in den Raum stellt, falls
Österreich dessen Wünschen nicht entsprechen sollte. Damit setzt
Kasachstan seine Taktik fort, sich vermeintlich unabhängiger
Institutionen und "Forschungsplattformen" zu bedienen, um genau das
zu tun, was auf diplomatischem Weg völlig unzulässig wäre. Kasachstan
beweist damit einmal mehr, dass es ein Unrechtsstaat ist, dem man
nicht trauen kann.
4.) Was immer in letzter Zeit an "Beweismitteln" aus Kasachstan
kam, war zum Großteil Teil nachweislich falsch, jedenfalls aber
dubios. Daran hat sich nichts geändert.
5.) Der nunmehr behauptete Leichenfund ist bereits der dritte in
dieser Causa kolportierte Fund. Sollte es sich tatsächlich um die
angeblichen Entführungsopfer handeln, wäre dies furchtbar, zumal es
deutliche Hinweise darauf gibt, dass sie noch lebten und im Gewahrsam
der kasachischen Behörden waren, lange nachdem Dr. Aliyev Kasachstan
verlassen hatte.
6.) Für das Auslieferungsverfahren hat dies alles freilich
insofern keine Bedeutung, als in dieser Causa eine Auslieferung
jedenfalls unzulässig wäre, und zwar unabhängig davon, welche
weiteren (unberechtigten) Vorwürfe man unserem Mandanten machen
könnte.
7.) Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist zu befürchten, dass
die Kanzlei Lansky auch mit den nunmehr behaupteten Leichenfunden
seine Medienkampagne fortsetzt und damit versucht, die
österreichischen Behörden im Interesse seiner kasachischen
Auftraggeber erneut zu diskreditieren und unter Druck zu setzen.
Rückfragehinweis:
Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH
Wagramer Straße 19/19, 1220 Wien
Tel: +43 (0)1 24500/3125
mailto:office@kwr.at
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