• 18.05.2011, 10:02:37
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AK: Achtung, Falle Frühbucher-Bonus!

Reiseveranstalter Bentour warb mit attraktiven, aber irreführenden Frühbucher-Preisen - Gericht bestätigte der AK: unzulässige Lockvogel-Werbung

Wien (OTS) - Als unzulässige Lockvogel-Werbung beurteilte das
Handelsgericht Wien die angebotenen Frühbucher-Preise von Bentour und
bestätigte damit die AK. Bentour bewarb auffällig in einem der
Sommerkataloge 2010 einen Frühbucher-Bonus von bis zu 320 Euro pro
Erwachsenen, wenn bis Ende Mai 2010 gebucht wird. Aber: Den Bonus
gabs nur ein einziges Mal bei 75 Reiseangeboten - und nur bei Buchung
bis 31. Dezember 2009. Und das erfuhr der Konsument erst bei ganz
genauem Nachlesen. Die AK klagte den Reiseveranstalter wegen
unlauteren Wettbewerbs und bekam recht.

Im Reisekatalog Ägypten/Griechenland/Tunesien 2010 machte Bentour
International Reisen seinen Kunden Frühbucher-Vorteile sehr
schmackhaft: "Holen Sie sich Ihren Frühbucher-Bonus! Bei Buchung bis
spätestens 31. Mai 2010 sparen Erwachsene bis zu 320 Euro." "Bentour
warb mit einem auffälligen Stempel im Preisteil und bei der konkreten
Reise", erzählt AK Konsumentenschützerin Jutta Repl. "Blickfangartig
wurden auch Kinderpauschalen ab 199 Euro in Magic Life Clubs für
Frühbucher angeboten."

Nur wer ganz genau hinsah, bemerkte: Die höchste Frühbucher-Prämie
für Erwachsene gab es nur genau einmal bei 75 Angeboten. Außerdem
stimmte der Buchungszeitraum nicht mit der Werbung überein. "Die
Prämie war nicht wie beworben bei einer Buchung bis 31. Mai 2010
erhältlich, sondern nur bis 31. Dezember 2009", so Repl. "Auch
andere höhere Frühbucher-Prämien waren rar und ebenfalls nur bei sehr
früher Buchung zu bekommen." Überhaupt betrug die durchschnittliche
Frühbucher-Prämie über alle Angebote hinweg nur 138,15 Euro. Die für
die Magic Life Clubs beworbenen Kinderpauschalen ab 199 Euro für
Frühbucher fanden sich überhaupt nicht im Katalog. Die günstigsten
Kinderpauschalen gab es ab 299 Euro.

Die AK hatte im Juni 2010 gegen den Reiseveranstalter eine Klage
wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht. Das Handelsgericht Wien gab
der AK nun recht: Die Werbung ist ein Lockvogel-Angebot und führt
Konsumenten über einen angekündigten Preisvorteil in die Irre. Der
Kunde geht fälschlicherweise davon aus, dass es mehrere Prämien in
der beworbenen Höhe von 320 Euro gibt. Die blickfangartige
Darstellung verstärkt die Irreführung erheblich. Das Urteil ist
rechtskräftig. Für Repl "hat das Urteil Relevanz für die gesamte
Reisebranche."

Tipp der AK: Vertrauen Sie nicht nur auf verlockende Werbungen mit
attraktiven Frühbucher-Rabatten. Lesen Sie genau die Preise nach und
achten Sie auf den Gesamtpreis!

SERVICE: Das Urteil finden Sie auf der Homepage unter
wien.arbeiterkammer.at

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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