• 16.05.2011, 09:00:31
  • /
  • OTS0017 OTW0017

Erste betriebliche Vorsorgemöglichkeit in Österreich für Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

ArbeitnehmerschutzBrief zahlt bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit - steuerlich gefördert Graz (OTS) - Nach dem Vorbild der 1868 (!) gegründeten "Allgemeine Arbeiter- Kranken- und Unterstützungskasse, Mollardgasse 8, 1060 Wien" hat die "Unterstützungskasse für Arbeitnehmerschutz und Vorsorge eV, Graz" ihren Betrieb erfolgreich aufgenommen. Die erste überbetriebliche rückgedeckte Unterstützungskasse in Österreich speziell für Arbeitnehmer bringt den "ArbeitnehmerschutzBrief" (www.arbeitnehmerschutzbrief.at ) mit einzigartigem Preis-Leistungsverhältnis auf den Markt der betrieblichen Vorsorge und stellt eine echte Zukunftssicherung für Dienstnehmer dar. Der Schutzbrief ermöglicht Arbeitnehmern in Österreich, Einkommenseinbussen aufgrund Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr mit monatlich 500 Euro bei nur 25 Euro Brutto-Monatsbeitrag (altersunabhängig) zu überbrücken. Er erfordert keine Gesundheitsprüfung und wird in der Grundversorgung als freiwilliges Gehaltsumwandlungsmodell in Betrieben angeboten, das heisst, das um 25 Euro monatlich reduzierte Bruttogehalt bewirkt netto lediglich ca. 12 bis 17 Euro pro Monat weniger Einkommen. Private Zusatzzahlungen sind als Sonderausgaben ebenfalls steuerlich absetzbar. Der ArbeitnehmerschutzBrief ist das wirksame Mittel, Armut in Österreich zu bekämpfen Herkömmliche Versicherungsprodukte sind deutlich teurer und schützen nicht vor Arbeitslosigkeit. Diese Versicherungen zielen allein darauf ab, Kunden für den Fall einer besonders schweren und dauerhaften Berufsunfähigkeit bis Pensionsalter finanziell abzusichern. Doch gerade während einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit können Arbeitnehmer in finanzielle Notlagen geraten, die zu Überschuldung und Armut führen. Das durchschnittliche staatliche Arbeitslosengeld , ebenso auch die durchschnittliche Invaliditätspension betragen in Österreich ca. 806,- Euro monatlich. Das Schicksal betrifft jeden 4.Arbeitnehmer jährlich. Der Bezug von staatlichem Arbeitslosengeld ist auf 5 Monate begrenzt, bei langer Versicherungsdauer und höherem Alter auf bis zu 12 Monate. Danach wird Notstandshilfe gezahlt, im Durchschnitt 603,- Euro monatlich. Die Gewerkschaft für Privatangestellte fordert seit Jahren höheres Arbeitslosengeld. Die Schuldnerberatungsstellen beklagen eine dramatische Zunahme an Privatkonkursen als Folge von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, Überbelastung im Job, Burn-Out, Depressionen, lange Krankenstände. Steuerlich gefördert Der ArbeitnehmerschutzBrief ist derart konzipiert, dass er als Zukunftssicherungsmaßnahme im Rahmen der 300,- Euro Gehaltsumwandlung gemäß § 3 (1) 15a EStG anerkannt ist. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Beitrag von 25,- Euro monatlich von seinem Bruttogehalt abziehen lassen kann, dadurch lediglich einen Nettoaufwand von ca. 12,- Euro bis 17,- Euro trägt, und auf freiwilliger Basis der U-Kasse und damit dem Vorsorgeplan "ArbeitnehmerschutzBrief" sehr günstig beitreten kann. Preis-Leistungsverhältnis unschlagbar - Vorsorge einzigartig - Antrag unkompliziert Als einzige Voraussetzung für den Beitritt zur U-Kasse gilt, dass die Person seit 12 Monaten in einem unbefristeten Dienstverhältnis in Österreich, seit 6 Monaten bei ein und demselben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden wöchentlich beschäftigt ist und zwischen 18 und 55 Jahren alt ist. Eine Risikoprüfung wird nicht verlangt, lediglich vier grundsätzliche Erklärungen zum Gesundheits- und Beschäftigungszustand. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden im Falle einer ungewollten Arbeitslosigkeit (Wartezeit sechs Monate) oder Arbeitsunfähigkeit (keine Wartezeit) bis zu einem Jahr lang Krankengeld bzw Arbeitslosengeld in Höhe von 500, Euro monatlich gezahlt. Weitere wichtige Punkte: - Keine Anrechnung an das staatliche Arbeitslosengeld ! - Privat nutzbar zur Kreditbesicherung, wie von Banken immer wieder gefordert! - Monatlich kündbar , keine lange Bindungsdauer ! Die Unterstützungskasse für Arbeitnehmerschutz und Vorsorge eV, ZVR 281736467, LG ZRS Graz, ist ein rechtlich eigenständiger Verein, der im Krisenjahr 2010 gegründet wurde, er hat bereits in wenigen Monaten über 1.000 Arbeitnehmer im Vorsorgeplan und nimmt täglich neue Arbeitnehmer als Mitglieder auf. Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM/Original Bild Service, sowie im OTS Bildarchiv unter http://bild.ots.at Rückfragehinweis: ~ Unterstützungskasse für Arbeitnehmerschutz und Vorsorge eV Liebenauer Hauptstr. 2-6/8041 Graz Tel.: 0316 / 46 82 242, Fax: 0316 / 46 82 110 www.arbeitnehmerschutzbrief.at Vorstand: Dipl.Ing.Dipl.Wirtsch.Ing.Dr.Richard Büttgen Tel.: 0664 13 20 865 office@arbeitnehmerschutzbrief.at ~ Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/12581/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0017 2011-05-16/09:00 160900 Mai 11

Vorstand der Unterstützungskasse für Arbeitnehmerschutz und Vorsorge eV, Graz

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel