- 13.05.2011, 09:35:42
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Landwirtschaftskammer fordert klare Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel
Wlodkowski: Täuschungsschutz muss verbessert und kontrolliert werden
Wien (OTS) - "Die europäischen Lebensmittelskandale der
vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir verbesserte
Herkunftskennzeichnungen benötigen, und zwar auf EU-Ebene ebenso wie
in Österreich. Der Ursprung der Hauptrohstoffe von Nahrungsmitteln
muss klar erkennbar sein, der Täuschungsschutz für die Konsumenten
muss konkreter geregelt und kontrolliert werden, Verstöße sind zu
ahnden." Dies forderte der Präsident der LK Österreich, Gerhard
Wlodkowski, am Donnerstagabend vor Journalisten. Franz Floss,
Geschäftsführer des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), schloss
sich dieser Forderung an. Er verwies darauf, dass es hierzulande mehr
als 100 "lobende Auszeichnungen" für Nahrungsmittel gibt, die zum
Teil nicht kontrolliert werden und vielfach sehr unpräzise und
verwirrende Herkunftsangaben enthalten.
EU: Verbraucherinformation - bitte warten
Derzeit sind in der Europäischen Union für sechs Produktbereiche
verpflichtende Regelungen zur Herkunftskennzeichnung in Kraft, und
zwar für Obst und Gemüse, Eier, Honig, Fische, Rindfleisch und
Bio-Produkte. Alle weiteren Auslobungen sind freiwillig und
unterliegen nur dem Täuschungsschutz.
Seit 2008 diskutiert die EU einen Entwurf zur
Verbraucherinformations-Verordnung. Bezüglich der
Herkunftskennzeichnung soll laut Kommission der Täuschungsschutz
betont werden. Bei Abweichungen zwischen Herkunft des fertigen
Produkts und der Hauptzutat soll eine verpflichtende
Zusatzinformation geboten und ein nationaler Spielraum für weitere
Kennzeichnungselemente eingeführt werden.
Nach einer hitzigen internen Diskussion über alle Länder- und
Parteigrenzen hinweg hat das EU-Parlament in erster Lesung im Sommer
2010 eine deutliche Ausweitung der verpflichtenden
Herkunftskennzeichnung beschlossen (Fleisch, Milchprodukte, Produkte
mit einer Zutat), dafür aber den nationalen Spielraum gestrichen. Die
Art und Weise der Einführung muss von der Europäischen Kommission
festgelegt werden.
Der Europäische Rat, in dem eine Mehrheit der exportorientierten
Länder von Anfang an gegen jede zusätzliche Herkunftskennzeichnung
auftrat, legte im Dezember 2010 einen Kompromiss vor: Eine
verpflichtende Kennzeichnung sollte es demnach nur für Schweine-,
Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch nach einer Folgenabschätzung
durch die Kommission geben. Für alle anderen Produkte gilt die Devise
"bitte warten!", weil die Kommission innerhalb von drei Jahren
berichten muss, ob die Konsumenten die Information wünschen, ob sie
überhaupt machbar sind und was es kostet. Die Verordnung wurde
insgesamt komplett umgeschrieben.
Im Februar 2011 hat die Generaldirektion Gesundheit und
Verbraucherschutz in Vertretung der Kommission aus ihrer Sicht einen
Kommentar zu den divergierenden Zwischenergebnissen abgeliefert. Zum
Ratskompromiss gab es Zustimmung zu den Vorschlägen für die
Herkunftskennzeichnung, der nationale Spielraum soll bleiben.
Als Vorbereitung zur zweiten Lesung des EU-Parlaments hat der
zuständige Ausschuss Mitte April 2011 die klare Position vom letzten
Jahr bestätigt.
Im Juli soll EU-Parlament abstimmen
"Diese Woche wurden die Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und
Parlament gestartet, Anfang Juli soll im Parlament in zweiter Lesung
abgestimmt werden", berichtete Christian Jochum, der die LK
Österreich bei den Verhandlungen in Brüssel vertritt. Als Teil des
sogenannten Qualitätspakets, das unter anderem geschützte
Herkunftskennzeichnungen regelt, hat die Kommission im Dezember 2010
vorgeschlagen, als Teil der Vermarktungsnormen auch eine
verpflichtende Angabe des agrarischen Rohstoffs vorzusehen ("Place of
farming-Labelling"), ähnlich der derzeitigen Regelung für Obst und
Gemüse. "Konkret ist von der Milch die Rede, weil in diesem
Produktbereich als Gegenstrategie zur Marktmisere der letzten zwei
Jahre mehr Transparenz gegenüber dem Verbraucher kommen soll", so
Jochum.
Vollzug des Täuschungsschutzes ist nationale Aufgabe
Das umfassende Verbot zur Täuschung und Irreführung steht wiederum
im österreichischen Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz
(LMSVG). Eine eigene Codex-Arbeitsgruppe "Täuschungsschutz" hat sich
auf Grundsätze zur Definition der klaren Herkunftsauslobung geeinigt.
Aktuell machen Lebensmittelaufsicht und -gutachter einen Testlauf zur
Erprobung der Praktikabilität des derzeitigen Zwischenergebnisses.
LK Ö für Erweiterung der Produktliste auf EU-Ebene
"Es ist erfreulich, dass auch die Konsumentenvertretung vehement
eine Verschärfung der Spielregeln fordert. Die Verarbeiterseite ist
aber ebenso massiv dagegen. Schade ist, dass bis dato keine konkreten
Umsetzungsvarianten diskutiert werden, weil klar ist, dass alle
Vorschläge auch praktikabel und kontrollierbar sein müssen", stellte
Wlodkowski zur aktuellen rechtlichen Situation fest. Auf jeden Fall
solle es eine Erweiterung der Produktliste auf EU-Ebene geben. Die LK
Österreich fordert eine verpflichtende Herkunftsangabe für Fleisch,
Milch und deren erste Verarbeitungsstufe.
"Die Lebensmittelaufsicht muss das österreichische
Täuschungsverbot wirksam kontrollieren und Verstöße ahnden. Wo
Österreich draufsteht, muss auch Österreich drinnen sein", verlangte
Wlodkowski. Er sprach sich ebenso wie der Generalsekretär der LK
Österreich, August Astl, dafür aus, Doppelgleisigkeiten bei den
Kontrollen zu beseitigen und sie effizienter zu gestalten; hier seien
die AGES beziehungsweise das Gesundheitsministerium gefordert.
Weitere Präzisierung der Spielregeln notwendig
Um Täuschungen zu verhindern, sei eine weitere Präzisierung der
Spielregeln erforderlich, unterstrich Wlodkowski. Bei Aufmachungen
mit eindeutigem Herkunftsbezug in der Sachbezeichnung oder bei
freiwilligen Zusatzangaben ("Österreichischer Gouda", "Waldviertler
Milch", "Wachauer Marillenmarmelade" usw.) müsse die Hauptzutat zur
Gänze aus dem Inland stammen und das Produkt in Österreich
verarbeitet worden sein.
Bei Aufmachungen mit unklarem Herkunftsbezug (Begriffe wie etwa
"typisch österreichisch", Landschaften, Logos, Fahnen usw.) sollte
entweder die Hauptzutat aus dem Inland kommen und die Verarbeitung
hier erfolgen, oder es wird zusätzlich erklärt, worin der
Österreichbezug konkret besteht.
Kennzeichnung in der Gastronomie notwendig
Die LK Österreich fordert weiters, dass die Produktbezeichnung
"Bauern-" bei Lebensmitteln nur verwendet werden darf, wenn es sich
tatsächlich um Erzeugnisse aus bäuerlicher Produktion handelt.
Entsprechende Regelungen sollen im LMSVG beziehungsweise im
Österreichischen Lebensmittel-Codex erlassen werden. Darüber hinaus
soll die Gastronomie Herkunft und Produktionsweise der
wertbestimmenden Lebensmittel auf der Speisekarte oder in Aushängen
angeben, wofür eine Novelle der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung
notwendig wäre.
Im Zusammenhang mit der geplanten Reform der EU-Qualitätsangaben
für Lebensmittel (Geschützte geografische Angabe, "ggA") fordert
Wlodkowski für jene geschützten Spezialitäten, bei denen die
Rohstoffherkunft derzeit nicht geregelt ist, eine verpflichtende
Angabe, woher die verwendeten Materialien für das betreffende Produkt
stammen. Dies betrifft vor allem Fleischerzeugnisse (Parma-Schinken),
aber auch Produkte wie Steirisches Kürbiskernöl. Der LK-Präsident
unterstrich abschließend, dass das Verbot des Verkaufs von
Lebensmitteln unter dem Einstandspreis effektiv vollzogen werden
sollte. Das Bundesministerium für Justiz sei aufgefordert, einen
jährlichen Bericht über die Vollziehung dieser Bestimmung zu
erstellen.
(Schluss) kam
Rückfragehinweis:
Landwirtschaftskammer Österreich
Tel.: +43/1/53441-8520, 8523
mailto: [email protected]
www.lk-oe.at
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