- 10.05.2011, 10:57:15
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VIER PFOTEN zu Katzenurteil: Freigang darf nicht eingeschränkt werden
Echte Probleme wie Kastrationspflichtverstöße anzugehen wäre wichtiger
Wien (OTS) - Aufsehen bei Tierfreunden erregt der aktuelle Fall in
Hall/Tirol, bei dem der Kläger sowohl vor dem Bezirks- als auch
Landesgericht Recht bekommen hat, dass die Nachbars-Katzen es zu
unterlassen hätten, sein Grundstück zu verunreinigen. Der
Katzenhalter hat berufen. Zu Recht, wie auch die
Tierschutzorganisation VIER PFOTEN meint, denn zivilrechtlich steht
einem bei konkreten Sachschäden ohnehin Schadenersatz zu.
Es gibt Menschen, die alleine die Anwesenheit von Tieren im Garten
und ab und zu hinterlassener Kot dermaßen stört, dass sie am liebsten
auch Marder und Füchse aus Wohnsiedlungen verbannen würden. "Ein
Gericht, das meint, dass man Katzen fragen kann, ob sie auf dem Klo
waren, bevor man sie hinaus lässt, zeigt seine völlige
Ahnungslosigkeit und Tierfeindlichkeit. Die Konsequenz eines solchen
Urteils wäre, dass die Tiere zukünftig eingesperrt werden müssten.
Wegsperren ist oft aus der Sicht der österreichischen Justizbehörden
das geringere Übel, wie sich auch bei Nutztierurteilen zeigt. Eine
unfassbare Rechtsauffassung", so Johanna Stadler, Geschäftsführerin
von VIER PFOTEN.
Katzen genießen die Freiheit ihre eigenen Wege gehen zu dürfen,
und keinem Katzenhalter sollte es verboten sein seiner Katze Freigang
zu gewähren. Gerade wenn die Tiere dies gewöhnt sind, kommen sie
nicht damit zu Recht plötzlich eingesperrt zu sein. Nun liegt es an
der nächsten Instanz, ob zukünftig eine Lawine von
Unterlassungsklagen losgetreten wird oder nicht. VIER PFOTEN würde
sich mehr Vernunft und einen Fokus auf die gesetzliche
Kastrationspflicht wünschen: "Absurd, dass hier gegen einen
Katzenhalter, dessen Katzen kastriert und gepflegt sind vorgegangen
wird, während bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz - wie fehlende
Kastration oder Töten der Jungtiere - meist nichts unternommen wird.
Das sind wirkliche Probleme, die gelöst werden sollten", meint
Stadler abschließend.
Rückfragehinweis:
Johanna Stadler
0664/122 1051
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