- 10.05.2011, 09:25:13
- /
- OTS0049 OTW0049
EANS-Hauptversammlung: Allgemeine Baugesellschaft - A. Porr Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung
--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft
Wien
FN 34853 f
Stammaktien ISIN AT0000609607
Vorzugsaktien ISIN AT0000609631
Kapitalanteilscheine ISIN AT0000609664
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie die Inhaberinnen und
Inhaber von Kapitalanteilscheinen ein zur
131. ordentlichen Hauptversammlung der Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr
Aktiengesellschaft
am Donnerstag, dem 9. Juni 2011, um 13 Uhr (MEZ),
am Sitz der Gesellschaft, 1100 Wien, Absberggasse 47,
Sitzungssaal (20. Stock).
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate
Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2010
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2010
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab Donnerstag, 19. Mai 2011, zur Einsicht
der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1100 Wien,
Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, auf:
• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2010;
• Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrates.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab
Donnerstag, 19. Mai 2011 außerdem im Internet unter www.porr.at/hv zugänglich
und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am Donnerstag, 19. Mai 2011, der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung
Konzernmanagement, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am Montag, 30. Mai 2011, der Gesellschaft
entweder per Telefax an 050 626 1827 vom Inland bzw. +43 50626 1827 vom Ausland
oder an 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, oder per E-Mail
an rolf.petersen@porr.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung
strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.porr.at/hv zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des Montag,
30. Mai 2011, 24.00 Uhr (MEZ), (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am Montag, 6. Juni 2011, ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss.
Per Post: Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen Absberggasse 47 1100 Wien Per SWIFT: BKAUATWW3AGM [zu verwenden ist Message Type MT599; bei Stammaktien ist ISIN AT0000609607 bzw. bei stimmrechtslosen Vorzugsaktien ISIN AT0000609631 unbedingt im Text anzugeben] Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw. +43 50626 1827 vom Ausland Per E-Mail: rolf.petersen@porr.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien können der Gesellschaft selbst an ihrem Sitz
vorgelegt werden, wobei dies so rechtzeitig zu geschehen hat, dass sich die
Gesellschaft davon überzeugen kann, dass der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
(Montag, 30. Mai 2011) gegeben ist.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Stammaktien (ISIN AT0000609607) bzw. der
stimmrechtslosen Vorzugsaktien (ISIN AT0000609631) des Aktionärs,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag Montag, 30. Mai 2011, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Kapitalanteilscheine
Gemäß § 4 Abs. 2 lit. d) der Satzung haben die Inhaber von Kapitalanteilscheinen
das Recht, nach entsprechender Anmeldung und Hinterlegung der
Kapitalanteilscheine im Sinne des § 18 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft an
der Hauptversammlung teilzunehmen und Auskünfte im Sinne des § 112 Aktiengesetz
zu begehren. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Inhaber
von Kapitalanteilscheinen berechtigt, die bei einem Kreditinstitut ihre
Kapitalanteilscheine bis Montag, 6. Juni 2011, hinterlegen und bis zur
Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Bescheinigung über die
erfolgte Hinterlegung der Kapitalanteilscheine ist spätestens bis zum Ablauf des
7. Juni 2011 bei der Gesellschaft einzureichen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
a) Einlangen bei der Gesellschaft bis spätestens 8. Juni 2011, 16 Uhr
(MEZ):
Per Post: Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen Absberggasse 47 1100 Wien Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw. +43 50626 1827 vom Ausland Per E-Mail: rolf.petersen@porr.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
b) Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.porr.at/hv abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung EUR 19.533.927,31 und ist eingeteilt in 2.687.927 Aktien, und
zwar in 2.045.927 Stammaktien, die insgesamt 2.045.927 Stimmen gewähren und
642.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, alle mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von (gerundet) EUR 7,27 je Aktie. Jede Stammaktie gewährt eine
Stimme.
Wien, im Mai 2011
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Dir. Prok. Rolf Petersen
Leiter der Abt. Konzernmanagement
Allgemeine Baugesellschaft A.-Porr AG
Telefon: +43 (0)50626/1199
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Allgemeine Baugesellschaft - A. Porr Aktiengesellschaft Absberggasse 47 A-1100 Wien Telefon: +43 (0)50 626 - 1199 FAX: +43 (0)50 626 - 1827 Email: investor.relations@porr.at WWW: www.porr.at Branche: Bau ISIN: AT0000609607, AT0000A0F9G7; AT0000A0KJK9; AT0000609631; AT0000609664; AT0000A019D6; AT0000A019E4; AT0000A05DC4; AT0000A0G231 Indizes: WBI Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB