• 02.05.2011, 13:54:21
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Ludwig: Neuregelung bei der Auszahlung der Wohnbeihilfe bringt deutliche Kosteneinsparungen

GemeindemieterInnen, die Wohnbeihilfe beziehen, wird diese künftig von der Mietvorschreibung in Abzug gebracht. Die Verwaltungsausgaben werden damit drastisch reduziert.

Wien (OTS) - Die allgemeine Wohnbeihilfe, die als wichtige
Ergänzung zu den vielfältigen Investitionen des geförderten Wiener
Wohnbaus geschaffen wurde, wird Personen mit einem geringen Einkommen
- vollkommen unabhängig von ihrer Wohnform - gewährt. Diese wird
sowohl für gefördert errichtete beziehungsweise sanierte Wohnungen
als auch für ungeförderte (private) Mietwohnungen ausbezahlt. Unter
bestimmten Voraussetzungen ist Wohnbeihilfe auch für
Eigentumswohnungen möglich. Auch Angehörige von Wohngemeinschaften
können grundsätzlich Wohnbeihilfe beantragen. Damit unterstützt die
Stadt Wien - zusätzlich zur Bereitstellung von leistbarem Wohnraum -
jedes Jahr zehntausende Wienerinnen und Wiener bei der Deckung ihrer
Wohnkosten unterstützt. Mehr als 91,3 Millionen Euro sind in Summe
alleine im Vorjahr an Wohnbeihilfe ausbezahlt worden. Damit sind
57.628 Personen mit durchschnittlich 132 Euro im Monat unterstützt
worden.

Im Zuge einer von Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig eingeleiteten
Neuorganisation der Wohnbeihilfenauszahlung konnten die
Verwaltungsausgaben, die zuletzt durch stark gestiegene
Überweisungsgebühren und Bankspesen angewachsen sind, deutlich
reduziert und auf ein Minimum der notwendigen Aufwendungen abgesenkt
werden. So wurden durch magistratsinterne Optimierungen mithilfe von
EDV-Lösungen sowie Verbesserungen in den organisatorischen Abläufen
und vor allem durch die Umstellungen bei der Auszahlung deutliche
Kosteneinsparungen erreicht.

Die wesentlichste Änderung: In Hinkunft wird die Wohnbeihilfe für
Personen, die in einer Gemeindewohnung leben, nicht mehr an die
Mieterin oder den Mieter ausbezahlt, sondern, wie vom Kontrollamt der
Stadt Wien empfohlen, direkt an den Vermieter Wiener Wohnen in der
Form von Sammelanweisungen. Eine Lösung, durch die alleine künftig
rund 300.000 Euro jährlich eingespart und somit die administrativen
Ausgaben deutlich eingedämmt werden. Darüber hinaus bringt diese
Neuregelung auch für die GemeindemieterInnen wesentliche Vorteile und
Verbesserungen. Denn auch sie ersparen sich durch diese Umstellung
zur Direktabwicklung Gebühren und Bankspesen. Die Wohnbeihilfe wird
bei der Mietvorschreibung von Wiener Wohnen bereits in Abzug gebracht
und nur der Differenzbetrag ist nunmehr monatlich einzubezahlen.

Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig: "Mit diesen Neuregelungen ist es
uns gelungen, nachhaltige Optimierungen zu erzielen und deutliche
Einsparungen zu erreichen. Die Wohnbeihilfe ist eine wichtige
Unterstützung zu den enormen Investitionen, die wir im Bereich des
geförderten Wohnbaus tätigen. Sie ist vor allem eine ganz wesentliche
Unterstützung für Menschen mit einem geringen Einkommen. Die
Vermeidung von Fremdkosten ist daher von ganz besonderer Bedeutung."

Alle Informationen zur allgemeinen Wohnbeihilfe gibt am
Service-Telefon zu allen Fragen rund ums Wohnen unter Tel.:
4000-8000, werktags von 8 bis 20 Uhr, sowie im Internet unter
www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/wohnbeihilfe (Schluss) csi

Rückfragehinweis:
Hanno Csisinko
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
Tel.: 01 4000-81983
mailto: [email protected]

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