- 02.05.2011, 10:34:06
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Befristung vier Mal verlängert: AK bekämpft Kettenarbeitsvertrag mit Erfolg
Linz (OTS) - Weil der Arbeitsvertrag einer Diplomkrankenschwester
aus Linz vier Mal befristet verlängert wurde, ging die AK
Oberösterreich für sie vor Gericht. Mit Erfolg: Die Oberlandesgericht
Linz stellte fest, dass das Aneinanderreihen von befristeten
Arbeitsverhältnissen sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Das Linzer Unfallkrankenhaus verlängerte das Dienstverhältnis
einer diplomierten Krankenschwester, die als für Vertretung für eine
karenzierte Kollegin geholt wurde, insgesamt vier Mal. Zuerst wurde
sie 2006 für sechs Monate befristet aufgenommen, diese Befristung
wurde dann jeweils einige Monate verlängert.
Da der Abschluss so genannter Kettenarbeitsverträge zur Umgehung
diverser arbeitsrechtlicher Vorschriften führt, wird er ohne
sachliche Rechtfertigung als sittenwidrig angesehen. Je öfter eine
Aneinanderreihung erfolgt, desto strenger sind die inhaltlichen
Anforderungen an die Rechtfertigungsgründe.
Im konkreten Fall sah das Oberlandesgericht Linz die
Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen als sachlich
nicht gerechtfertigt an, weil im Vorhinein klar war, dass die
Arbeitnehmerin - auch wenn sie als Vertretung aufgenommen wurde - auf
längere Zeit benötigt werde. Das Oberlandesgericht befand, dass eine
dauerhafte Beschäftigung vorliegt und das Arbeitsverhältnis ein
unbefristetes ist.
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. Dominik Bittendorfer
Tel.: (0732) 6906-2191
mailto:dominik.bittendorfer@akooe.at
http://www.arbeiterkammer.com
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