- 28.04.2011, 14:38:22
- /
- OTS0244 OTW0244
Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des Ökostromgesetzes 2012
Wien (OTS) - 1.) Der im Begutachtungsentwurf des Ökostromgesetzes
2012 vorgesehene Abbau der angestauten Warteliste bei gleichzeitiger
Hinnahme einer Förderminimierung von 30% ist aus kaufmännischer
Sicht nicht akzeptierbar und würde den Konkurs der Anlagenerrichter
bedingen. Reduktion ja, aber nicht in diesem Ausmaß. Natürlich müssen
die eingereichten Anträge umgesetzt werden. Dabei ist aber auch auf
die weitere Umrüstung auf erneuerbare Energie im vermehrten Umfang
Rücksicht zu nehmen. Der Förderbeitrag aus dem Systemnutzungsentgelt
ist dabei von 17% auf insgesamt 25% jährlich zu erhöhen, wobei die
Differenz zur Gänze der PV-Förderung zuzurechnen ist. Eine Reduktion
dieser Förderung ist nur bei gleichzeitiger Verlängerung des
Vertragszeitraumes vorstellbar, um eine wirtschaftlich sinnvolle
Anlagenerrichtung und -betreibung zu ermöglichen.
2.) Wir fordern die gänzliche Aufhebung der Deckelung des
Förderbudgets unter der Vorraussetzung einer kontinuierlichen
Förderung über einen größeren Zeitraum (z.B. 5 Jahre) und unter
Berücksichtigung kaufmännischer Anforderungen. Dadurch wird sowohl
dem Gewerbe als auch der produzierenden PV-Anlagenbranche die
Möglichkeit geben, Arbeitsplätze in Österreich zu schaffen und zu
sichern, sowie Wertschöpfung und Kaufkraft in Österreich zu
garantieren.
Die derzeit vorgeschlagene Abgabenregelung bestraft jene
Teilnehmer bzw. Konsumenten mit dem kleinsten Stromverbrauch. Aus
diesem Grunde schlagen wir eine Tarifregelung, wie in der
nachstehenden Tabelle dargestellt, vor.
Netzebenen Zählpunkt-Pauschale Forderung 1 15.000 30.000 2 15.000 30.000 3 15.000 30.000 4 15.000 20.000 5 3.300 4.000 6 300 350 7 15 18
Generell ist die in der Ökostromnovelle vorgesehene
Abgabenregelung aus unserer Sicht weder zielführend noch
zukunftsweisend. Sie regt nicht zum Stromsparen an und bestraft
eigentlich das nicht verbrauchte Kilowatt. Sinnvoll ist eine
Beitragsregelung bezogen auf eine verbrauchte Kilowattstunde zum
Stichtag X auf Basis der Gesamtverbrauchsmenge mit einem Aufschlag
auf den Mehrverbrauch in den folgenden Jahren. Für Großverbraucher
ist ein verminderter Betrag unter gleichen Bedingungen vorzuschlagen.
Dadurch werden die Verbraucher zum Sparen anregen und gleichzeitig
auch die Möglichkeit geschaffen, den Atomstromanteil in Österreich zu
reduzieren.
3.) Die Einstellung der Ansuchen auf Fördermöglichkeit bei
aufgebrauchten Fördermitteln (§ 14 (3)) lehnen wir aus Gründen der
Kontinuierlichkeit ab. Dies führt zum Verlust der Planungssicherheit
und neu geschaffener Arbeitsplätze. Jeder Interessent einer Anlage
zur Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien muss
die Möglichkeit haben, die entstehenden Kosten für die Errichtung,
Wartung und Betrieb zu jedem Zeitpunkt kalkulieren zu können.
4.) Langfristige Tarife und Planungssicherheit müssen für Investoren
und Betriebe auf Jahre hindurch möglich sein. Vorstellbar ist jedoch,
dass die Fördertarife jährlich den Marktgegebenheiten angepasst
werden (Erhebung eines jährlichen Index durch die Statistik Austria).
Des Weiteren ist anzunehmen, dass aufgrund des zu erwartenden
Anlagenzuwachses die Gesamtkosten fallen werden und sich daraus eine
Möglichkeit einer Reduzierung des Förderanteils ergibt. Die vom
Ministerium vorgeschlagene Fördermengenreduktion von 5% / 10% in
Abhängigkeit vom halbjährlichen Installationsvolumen (5 MW / 7,5 MW)
ist aus Kalkulations- und Wirtschaftlichkeitsgründen undurchführbar,
da zum Zeitpunkt der Planung und des Angebotsstadiums auf diese Art
eine fixe / seriöse Kostenzusage unmöglich wird und damit auch eine
Finanzierung durch ein Kreditinstitut undurchführbar ist.
5.) Sollte die derzeit zur Begutachtung vorliegende Ökostrom-Novelle
ohne Änderungen beschlossen werden, würden damit Industriebetriebe
und größere Mittelbetriebe zwar um bis zu 25% der Ökostromkosten
entlastet - hingegen Kleingewerbe, -handel, Fremdenverkehr und
Privatverbraucher zw. 13 und 46% mehr belastet werden. Eine
Rücksichtnahme auf das von der Politik gewünschte und
volkswirtschaftlich notwendige Energiebewusstsein wird dadurch ebenso
wenig erreicht, wie eine kontinuierliche Arbeitsplatzsicherung.
Rückfragehinweis:
TechnR Ing. Josef Witke e.h. Innungsmeister
Ing. Ernst Matzke Innungsgeschäftsführer
Mag. Dr. Widmann Public Relations & Advertising
mobil: 0676 430 46 26, e mail: widmann@widmann-pr.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF