• 26.04.2011, 15:13:20
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FPÖ-Hofer: Bandion-Ortner ist für Hühnerdiebe noch unterqualifiziert

Unglaublicher Affront bei Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage

Wien (OTS) - "Wenn Ex-Justizministerin Bandion-Ortner demnächst
ihren Dienst als Richterin über ertappte Hühnerdiebe antreten wird
müssen, ist sie nach der letzten Beantwortung einer Parlamentarischen
Anfrage der Freiheitlichen, dafür noch immer unterqualifiziert",
sagte der freiheitliche Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer. "Sich
mit einem derartigen Affront aus dem Ministerium zu verabschieden,
lasse tief in die charakterliche Eignung der Ex-Ministerin blicken",
so Hofer, der die Absetzung Bandion-Ortners ehrlich begrüßte.

Inhalt der Anfrage der Freiheitlichen sei ein Plakat-Skandal bei den
Grünen gewesen, aufgrund dessen die FPÖ eine Strafanzeige nach § 248
StGB eingebracht hatte. "An einem Fenster der Parteizentrale der
Wiener Grünen ist ein Plakat zum Aushang gekommen, auf dem ein Hund
zu sehen gewesen ist, der die Fahne der Republik Österreich im Maul
hält. Auf der Fahne prangte der Schriftzug: 'Nimm dein Flaggerl für
Dein Gaggerl' und 'Wer Österreich liebt, muss Scheiße sein'. Die FPÖ
hat wegen Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole Anzeige
erstattet", erinnerte Hofer.

Die Antwort der Ministerin zu diesem Skandal lautet nun wie folgt:
"Das bei der Staatsanwaltschaft Wien geführte Ermittlungsverfahren
wurde am 14. Mai 2009 gemäß § 197 Abs. 2 StPO abgebrochen, weil trotz
intensiver Erhebungen nicht geklärt werden konnte, wer das
inkriminierte Plakat angebracht hatte." "Wenn Bandion-Ortner nicht
einmal in der Lage ist, herauszufinden wer in der Parteizentrale der
Grünen ein Plakat der Grünen ans Fenster gehängt hat, wie will sie
dann künftig weitaus gefinkeltere Hühnerdiebe verurteilen", fragt
sich Hofer, der diese Antwort der Ex-Ministerin für ein Armutszeugnis
hält und anregt ihre Qualifikation für den neuen Job genau zu
evaluieren. "Schließlich muss sie Urteile zu komplexen Fällen wie
Wirtshausschlägereien, Hundebissen, Verkehrsunfällen,
Ladendiebstählen und kleinen Sachbeschädigungen fällen, die allesamt
unklarer geschichtet sind als der gegenständliche Fall", so Hofer.

Rückfragehinweis:

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