• 22.04.2011, 10:51:47
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  • OTS0058 OTW0058

KORREKTUR zu OTS0145 vom 21.04.2011: Das unfassbare Dauerfeuer gegen Ungarn nimmt kein Ende

Wien (OTS) - Der 7. Absatz (beginnend mit: "Indem sie dessen Abs.
2 ignoriert...") muss wie folgt richtig lauten:

Die Europäische Union ignoriert die in Artikel 10 Abs. 2 normierten,
mit der Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit verbundenen "Pflichten
und Verantwortung", für sie ist Medieninhalt eine Ware, deren
uneingeschränkte Verbreitung zu gewährleisten ist. Die Europäische
Union hat es bis heute nicht einmal für Wert befunden, der
Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten.

Rückfragehinweis:

Dr. Eva Maria Barki, Rechtsanwalt
   Forum Mitteleuropa
      
   Tel 0043-1-535 39 80, 0043-1-535 0678, 0043-664-1221423
   Fax 0043-1-533 88 48
   E-Mail. barki@lawvie.at

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