- 20.04.2011, 09:53:27
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EANS-Hauptversammlung: BKS Bank AG / Einladung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG ZUR 72. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER BKS BANK AG
Mittwoch, 18. Mai 2011 um 10.00 Uhr
BKS Bank-Zentrale, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrates; Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Corporate Governance Berichtes 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2010 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2010
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat für
das Geschäftsjahr 2011 und die folgenden Geschäftsjahre
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2012
8. Beschlussfassung über
den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grundkapital
bis zum 21.06.2012 um bis zu EUR 10.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 5 Mio.
Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen, im bisher
unausgenützten Umfang, und die gleichzeitige Ermächtigung des Vorstandes,
innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung dieser Satzungsänderung im Firmenbuch mit
Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu EUR 13.104.000,-- durch
Ausgabe von bis zu 6.552.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu
erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat festzusetzen;
die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen, und
die entsprechende Änderung der Satzung in § 4.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 27. April 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43,
im Vorstandsbüro/Investor Relations, auf:
• Jahresabschluss mit Lagebericht
• Corporate Governance-Bericht
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
• Vorschlag für die Gewinnverwendung
• Bericht des Aufsichtsrates
• Beschlussvorschläge
• Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichts-
rat gemäß § 87 Abs. 2 AktG
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
sind spätestens ab 27. April 2011 außerdem im Internet unter www.bks.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE (gemäß §§ 109, 110 UND 118 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 27. April 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43, Vorstandsbüro/Investor Relations,
oder per Telefax unter der Telefaxnummer +43/463/5858-123, zugeht. Zum Nachweis
der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 9. Mai 2011 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43/463/5858-123, oder an 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 43,
Vorstandsbüro/Investor Relations, oder per E-Mail an [email protected],
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-mail
anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt
die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur
Depot-bestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.bks.at
zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 8. Mai
2011 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt auch für Aktionäre,
die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a AktG gewähren Vorzugsaktien mit Ausnahme
des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte (z.B.
Teilnahme in der Hauptversammlung, Fragerechte).
DEPOTVERWAHRTE INHABERAKTIEN
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 13. Mai 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss:
per Post: BKS Bank AG,Vorstandsbüro/Investor Relations,St. Veiter Ring 43,9020
Klagenfurt,Österreich
per Telefax: +43/463/5858-123
per E-Mail: [email protected], wobei die Depotbestätigung,
beispiels-weise als pdf, dem E-Mail anzuschließen ist.
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs. 20
AktG).
NICHT DEPOTVERWAHRTE INHABERAKTIEN
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
13. Mai 2011 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen
muss.
DEPOTBESTÄTIGUNG (gemäß § 10a AktG)
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
• Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 8. Mai 2011 beziehen.Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.Die Aktionäre
werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer
Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch
nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 17. Mai 2011, 16.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
per Post: BKS Bank AG,Vorstandsbüro/Investor Relations,St. Veiter Ring 43,9020
Klagenfurt,Österreich
per Telefax: +43/463/5858-123 oder
per E-Mail: [email protected], wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bks.at abrufbar.Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist
unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 65.520.000,-- und ist eingeteilt in 30.960.000 auf Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien und 1.800.000 auf Inhaber lautende
Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 283.899 Stamm-Stückaktien
als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 30.676.101.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.
Klagenfurt, im April 2011
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
[email protected]
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: BKS Bank AG
St. Veiter Ring 43
A-9020 Klagenfurt
Telefon: +43 (0)463 5858-0
FAX: +43 (0)463 5858-329
Email: [email protected]
WWW: www.bks.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000624705, AT0000624739
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
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