- 19.04.2011, 10:10:10
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ÖJC lehnt weiter Vorratsdatenspeicherung ab
Schutz des Redaktionsgeheimnisses wird auch im neuen Gesetzesentwurf nicht garantiert
Wien (OTS/ÖJC) - Jahrelang wurde in Österreich verhandelt, alle
betroffenen Berufsvereinigungen wie Notare, Rechtsanwälte, Ärzte und
Journalisten waren sich einig, eine Vorratsdatenspeicherung darf die
Arbeit von sensiblen Berufsgruppen nicht aushöhlen - und jetzt das.
Völlig überhastet will nun die Bundesregierung und der Nationalrat
die Vorratsdatenspeicherung durchwinken.
Während in mehreren europäischen Ländern, wie zum Beispiel in
Deutschland, Tschechien oder Rumänien die Verfassungsgerichtshöfe die
nationale Umsetzung der EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie kippten
und sogar ein Land wie Deutschland lieber "Ärger mit Brüssel" bewusst
in Kauf nimmt, steht in Österreich die umstrittene Gesetzesänderung
kurz vor der parlamentarischen Abstimmung.
Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) kritisiert seit Jahren
die Vorratsdatenspeicherung als Angriff auf das Redaktionsgeheimnis
und damit als einen weiteren Beitrag zur Abschaffung der
Pressefreiheit.
Es kann als Teilerfolg des ÖJC gewertet werden, dass in der nun
vorliegenden Regierungsvorlage zum Telekommunikationsgesetz der
Begriff "Redaktionsgeheimnis" zumindest als Wort vorkommt. "Doch für
ein Feigenblatt in einem Gesetz hat der ÖJC nicht gekämpft", sagt
ÖJC-Präsident Fred Turnheim am Dienstag in einer Aussendung. Denn,
nach wie vor sollen Vorratsdaten ohne Ausnahme gespeichert und den
Behörden zugänglich gemacht werden.
Der neu zugefügte Absatz 5 im § 93 TKG meint lapidar, dass das
Redaktionsgeheimnis nach § 31 Mediengesetz und das Umgehungsverbot
gemäß § 157 StPO lediglich "zu beachten sei", wobei den Anbietern
keine entsprechende Prüfpflicht trifft.
Im Klartext bedeutet das, dass Vorratsdaten von jedem Provider ohne
Ausnahme gespeichert werden und im Anlassfall den Verwaltungs,-
Polizei- und Justizbehörden vollständig zur Verfügung gestellt werden
müssen.
Wie nun von den Behörden das Redaktionsgeheimnis samt Umgehungsverbot
"zu beachten sei", die die Vorratsdaten von den
Telekommunikationsanbietern ohne deren Prüfung erhalten, ist beim
besten Willen nicht aus dem Gesetz zu entnehmen. Hier entsteht eine
juristische Grauzone, die das Redaktionsgeheimnis und damit die
Grund- und Freiheitsrechte gefährdet.
ÖJC-Präsident Fred Turnheim ersucht dringend alle
Nationalratsabgeordneten, dem Gesetzesentwurf nicht zu zustimmen. Die
Bundesregierung wird ersucht, nicht dem sinnlosen Druck aus Brüssel
und von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström nachzugeben, sondern
mit dem Hinweis auf den Vertrag von Lissabon die
Vorratsdatenspeicherung in Österreich weiter nicht einzuführen.
Es ist offensichtlich, dass die von den
Telekommunikationsdienstanbietern generierten Datensätze, die unter
das Redaktionsgeheimnis fallen würden (wie z.B. Rufnummern von
Informanten, SMS von Tippgebern, E-Mails von Insidern), kein Mascherl
im Vorratsdatensatz bekommen und die Behörden - ohne Rückfrage beim
Journalisten - wohl kaum erahnen wird können, welcher Datensatz nun
unter das Redaktionsgeheimnis fällt und somit aus dem Computer der
Behörde als auch im Kopf der ermittelnden Beamten für immer zu
löschen sei.
Der ÖJC, als Österreichs größte Journalistenvereinigung, lehnt nach
wie vor die kategorische Präventiv-Vorratsdatenspeicherung ohne
Speicherausnahme für Journalisten schlichtweg ab und sieht in dem
Alibiparagraphen 93 Abs. 5 TKG eine reine Farce und Pflanz.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Journalisten Club Margarete Turnheim Generalsekretariat Tel.: +43 1 98 28 555-0 mailto:office@oejc.at www.oejc.at
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