• 18.04.2011, 15:49:45
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  • OTS0168 OTW0168

Vorratsdatenspeicherung: Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission bestätigt Kritik des Datenschutzrates

Die Ergebnisse müssen bei der Umsetzung in Österreich berücksichtigt werden, so der Datenschutzratsvorsitzende

Wien (OTS) - "Der Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission
über die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
bestätigt in vielen Punkten die konsequent dazu geäußerte Kritik des
Datenschutzrates", sagte der Vorsitzende des Datenschutzrates Johann
Maier.

Bedauerlicherweise sei aber die Kommission weiterhin der Auffassung,
dass die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität
notwendig ist, obwohl von Seiten der Mitgliedstaaten kein gesicherter
Beweis dafür vorgelegt werden konnte. Auch die dem Bericht
beigefügten Zahlen ließen keinen derartigen Schluss zu. Überdies habe
der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages erst kürzlich
in einer Studie festgehalten, dass es in den Jahren 2005 bis 2010 zu
keiner signifikanten Steigerung der Aufklärungsquoten gekommen sei,
so Maier. Lediglich aus der Sicht Zyperns komme die
Vorratsdatenspeicherung den polizeilichen Ermittlungen zu Gute.

Der Datenschutzrat halte jedenfalls an seiner grundsätzlichen Kritik
an der verdachtsunabhängigen Datenspeicherung fest und bedauere auch,
dass keine alternativen Handlungsmöglichkeiten angedacht wurden, so
Vorsitzender Maier. "Man hätte etwa das verdachtsabhängige
'Quick-freeze-Verfahren' vorschlagen können."

Besonders deutlich sei die Kritik der Kommission jedoch hinsichtlich
des Zwecks der Verwendung der gespeicherten Daten. Die
Vorratsdatenspeicherung diene zur Ermittlung, Feststellung und
Verfolgung schwerer Straftaten, nicht jedoch zur Verhütung von
Kriminalität im Allgemeinen. "Bei der anstehenden Umsetzung der
Richtlinie in Österreich sollten daher diese Kritik wie auch die
anderen Kritikpunkte, die in den Schlussfolgerungen genannt werden,
berücksichtigt werden", so Maier.

"Ausdrücklich zu begrüßen ist die Kritik der EU-Kommission
hinsichtlich der gravierenden Mängel bei der Umsetzung in den
Mitgliedstaaten. Erfreulich ist auch der Vorschlag, durch verbesserte
rechtliche Rahmenregelungen der Sicherheit der Daten, der
Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit und dem Schutz der
Privatsphäre besser Rechnung zu tragen", sagte der Vorsitzende des
Datenschutzrates abschließend.

Rückfragehinweis:
Mag. Johann Maier, Abgeordneter zum Nationalrat
Vorsitzender des Datenschutzrates
Tel.: 0676 / 620 30 70

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