- 15.04.2011, 09:15:01
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Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zur Behindertenrechtskonvention
Diskussion zu Modellen persönlicher Assistenz
Wien (OTS/BMASK) - Der für die Überwachung der Einhaltung der
UN-Konvention "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen" (BGBl. III Nr. 155/2008) zuständige unabhängige
Monitoring-ausschuss hält seine vierte öffentliche Sitzung am 28.
April von 13:00 - 16:00 in der Theologischen Fakultät der Universität
Innsbruck, "Kaiser-Leopold-Saal" (1. Stock), Universitätsstraße,
Karl-Rahner-Platz Nr. 3, ab.****
Der weisungsfreie Ausschuss ist das Überwachungsorgan zur
UN-Konvention in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung
Bundessache sind, und hat seine Grundlage in § 13 des
Bundesbehindertengesetzes. Der Monitoringausschuss kann unter anderem
Beschwerden zu Verletzungen der UN-Konvention bearbeiten,
Stellungnahmen zu Gesetzen (Gesetzesentwürfen) abgeben sowie zur
grundsätzlichen Einhaltung der UN-Konvention durch den Bund Stellung
nehmen.
Als Menschenrechtsgremium ist der unabhängige Monitoringausschuss
menschenrechtlichen Prinzipien verpflichtet, sowohl der Partizipation
und der damit verbundenen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft
als auch der Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Arbeit. Aus
diesem Grund sieht die Geschäftsordnung die regelmäßige Abhaltung von
öffentlichen Sitzungen vor.
Im Mittelpunkt der vierten öffentlichen Sitzung steht eine
Diskussion über die Modelle von persönlicher Assistenz. Zur
Verwirklichung von Selbstbestimmung und Inklusion in allen
gesellschaftlichen Bereichen sieht die Konvention die Gewährleistung
von gemeindenahen Unterstützungsdiensten, einschließlich persönlicher
Assistenz vor. Der Monitoringausschuss möchte zur Umsetzung dieser
Bestimmung die Erfahrungen und Meinungen der Öffentlichkeit, allen
voran von Menschen mit Behinderungen selbst, einholen.
Der Monitoringausschuss freut sich über die zahlreichen
Anmeldungen für die Sitzung und hofft auf eine ausführliche
Diskussion der vorgelegten Diskussionsgrundlage zu Modellen
persönlicher Assistenz. Diese ist - auch in einer Leichter Lesen
Version - über die Website des Ausschusses:
www.monitoringausschuss.at abrufbar
Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zur Behindertenrechtskonvention Datum: 28.4.2011, 13:00 - 16:00 Uhr Ort: Theologische Fakultät der Universität Innsbruck Kaiser-Leopold-Saal, 1. Stock Universitätsstraße, Karl-Rahner-Platz Nr. 3, 6020 Innsbruck Url: www.monitoringausschuss.at
Rückfragehinweis:
Büro des Monitoringausschusses
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Tel: +43 1 71100 DW 6301 oder 6538
Fax: +43 1 718 94 70 1150
E-Mail: buero.monitoringausschuss@bmask.gv.at
Website: www.monitoringausschuss.at
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