- 11.04.2011, 10:10:36
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ÖAMTC: Neue Mitführpflicht in Tschechien - Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen
Die Touristik des Clubs klärt auf, was wo mit an Bord muss
Wien (OTS) - Seit 2005 gibt es in Österreich die Vorschrift, dass
eine Warnweste fixer Bestandteil der Autoausstattung sein muss. Aber
wie wird das in anderen europäischen Ländern gehandhabt? In
Tschechien gilt neuerdings die Vorschrift, dass Warnwesten für alle
Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. "Denn nur so ist gesichert,
dass alle Personen, die nach einem Unfall oder bei einer Panne das
Fahrzeug verlassen, eine Warnweste tragen", erläutert
ÖAMTC-Touristikerin Cornelia Schwarz. Dieselbe Regelung gilt auch in
Bulgarien, Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Montenegro,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn. Die
ÖAMTC-Touristik fasst die in Europa geltenden Mitführpflichten
zusammen:
* Ersatzlampenset: Verpflichtend ist es in Kroatien, Mazedonien,
Montenegro, Russland und Serbien mitzuführen, wobei Xenon- oder LED
Leuchten ausgenommen sind. Darüber hinaus ist ein Ersatzlampenset für
all die Länder ratsam, wo Licht am Tag Pflicht ist: Das sind
Frankreich, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechien und Ungarn. "So beugt man Strafen wegen fehlender
Beleuchtung vor", sagt ÖAMTC-Touristikerin Schwarz.
* Ersatzreifen: Ein Reservereifen muss in Serbien und Spanien an
Bord sein. Ist dieser serienmäßig nicht vorhanden, muss man ein
Reparaturset oder Reparaturspray mitführen.
* Feuerlöscher: Im Baltikum sowie in Bulgarien, Griechenland,
Rumänien, Russland und in der Türkei muss ein Feuerlöscher im Auto
mitgeführt werden. Empfohlen wird eine Mitnahme auch in Belgien,
Dänemark, Mazedonien, Norwegen, Polen und Schweden.
* Warndreieck mal Zwei: In Kroatien, Mazedonien, Montenegro,
Serbien sowie Slowenien besteht für Gespannfahrer die Vorschrift,
zwei Warndreiecke mitzuführen. In der Türkei gilt diese Vorschrift
für alle Kfz. Auch für Spanien wird empfohlen, zwei Warndreiecke an
Bord zu haben.
* Abschleppseil: In Mazedonien, Serbien und der Slowakei ist ein
Abschleppseil Pflicht.
* Europäischer Unfallbericht: Verpflichtend ist die Mitführung in
Serbien, in der Slowakei gilt dieselbe Vorschrift für einheimische
Fahrzeuge. "Auch in Kroatien ist eine Mitnahme empfehlenswert",
erklärt die ÖAMTC-Expertin.
* Fahrzeugdokumente: In Nicht-EU-Ländern müssen Fahrzeuglenker die
Grüne Versicherungskarte vorweisen können. Innerhalb der EU hingegen
sollte grundsätzlich das Kennzeichen als Beleg dafür, dass eine
gültige Versicherung besteht, ausreichen. Dennoch rät die
ÖAMTC-Expertin auch binnen der EU-Grenzen zur Mitnahme der Grünen
Versicherungskarte. "Denn die Praxis zeigt, dass sie bei Kontrollen
häufig verlangt wird. Wer die Grüne Versicherungskarte dabei hat,
erspart sich unter Umständen mühsame Diskussionen mit den dortigen
Behörden", weiß Schwarz.
Ein abschließender Tipp der ÖAMTC-Expertin: Wer im Ausland ein
Fahrzeug mietet, muss meist selbst dafür sorgen, dass ausreichend
Warnwesten mit im Gepäck sind. Mehr Informationen zum Thema
Mitführpflichten und Verkehrsbestimmungen findet man unter www.
oeamtc.at/reiseratgeber.
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Katrin Pogats
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
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