Musterbeschwerde der AK Wien beim Verfassungsgerichtshof: freie DienstnehmerInnen bei Weiterbildungsgeld gleichgestellt
Wien (OTS) - Gute Nachrichten für freie DienstnehmerInnen: Auch
sie bekommen nun Weiterbildungsgeld, wenn sie in Bildungskarenz gehen
wollen, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen wie ArbeiterInnen
und Angestellte. Das entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH)
anlässlich einer Musterbeschwerde der AK Wien. AK Präsident Herbert
Tumpel zeigt sich über diesen Fortschritt im Leistungsrecht für freie
DienstnehmerInnen erfreut: "Wer Ressourcen für Weiterbildung nutzen
kann, hat auch bessere Chancen im Beruf".
Bisher war freien DienstnehmerInnen der Zugang zum
Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice verwehrt, obwohl sie seit
1.1.2008 in die Arbeitslosenversicherung einbezogen sind und Beiträge
leisten. Eine Weiterqualifizierung im Rahmen einer Bildungskarenz war
dieser Personengruppe daher praktisch unmöglich. Das Höchstgericht
befand nun, dass mit dieser Einschränkung das Recht auf Gleichheit
aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt wird.
Anspruch auf Weiterbildungsgeld für freie DienstnehmerInnen besteht
+ wenn die notwendige Beschäftigungszeit für einen
Arbeitslosengeldanspruch vorliegt;
+ nach mindestens sechsmonatiger Beschäftigung als (freie/r)
DienstnehmerIn bei einem Arbeitgeber und Anspruch auf Leistungen aus
der Arbeitslosenversicherung;
+ wenn die Bildungskarenz im Ausmaß von mindestens zwei bis
maximal 12 Monate vereinbart wurde;
+ wenn der Besuch einer Bildungsmaßnahme von 20 Wochenstunden
(bzw. beim Bestehen von Betreuungspflichten für ein Kind bis zum
vollendeten 7. Lebensjahr 16 Wochenstunden) nachgewiesen wird.
SERVICE: Unter www.arbeiterkammer.at/freiedienstnehmer bietet die
AK für "Freie" ein umfangreiches Informationspaket zu steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Fragen sowie eine Ausfüllhilfe für die
Steuererklärung auf Video.
(Forts.)
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Gabriele Pflug
Tel.: +43-1 501 65-2540
mailto:gabriele.pflug@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
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