Scharer: Salzburger Schutzbestimmungen für Jugendliche dürfen dabei aber nicht unterschritten werden
Salzburg (OTS) - Derzeit gelten in den neun österreichischen
Bundesländern neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze. Diese regeln
beispielsweise die Ausgehzeiten oder den Alkoholkonsum von
Jugendlichen, was zu skurrilen Unterschieden führt: So dürfen
Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren beispielsweise in Wien oder
Niederösterreich Alkohol erwerben und konsumieren. In der Steiermark
ist für über 16-Jährige nur der Erwerb von Bier und Wein erlaubt. In
Kärnten gilt für über 16-Jährige eine Promillegrenze. In Salzburg
sind wie in Tirol Schnaps und Alkopops für die unter 18-Jährigen
verboten. Nun liegt den Ländern ein Entwurf einer 15a-Vereinbarung
des Bundes vor, die erstmals in Österreich das Jugendschutzgesetz
vereinheitlichen soll.
"Eine österreichweite Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes ist
absolut begrüßenswert", betonte Sozial- und Gesundheitsreferentin
Landesrätin Erika Scharer heute, Donnerstag, 7. April, "allerdings
unter der Voraussetzung, dass die Salzburger Schutzbestimmungen für
Jugendliche, so wie sie jetzt gelten, nicht unterschritten werden."
Dazu liegt vom Land Salzburg auch ein eindeutiger Beschluss des
Salzburger Landtages aus dem Jahr 2005 vor.
Ähnlich unterschiedlich geregelt sind nach wie vor die
Ausgehzeiten von Jugendlichen. So dürfen Kinder bis 14 Jahre
beispielsweise in Salzburg ohne Begleitung bis 22.00 Uhr fortgehen,
in der Steiermark müssen die unter 14-Jährigen aber bereits schon
eine Stunde früher daheim sein, in Vorarlberg erst um 23.00 Uhr; in
Salzburg auch, aber nur, wenn es sich um eine Nacht vor einem Sonn-
oder Feiertag handelt. "Und neben der Vereinheitlichung müssen die
Schutzbestimmungen auch leicht verständlich sein", so Landesrätin
Scharer, die in Salzburg für den Jugendschutz ressortzuständig ist.
Rückfragehinweis:
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Mag. Karin Gföllner
Tel.: (0662) 80 42 / 24 33
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