• 06.04.2011, 12:11:30
  • /
  • OTS0156 OTW0156

Gesetzgeber ignoriert psychische Arbeitsbelastungen

Psychologische Berufsvertretung fordert gesetzlich verankerte Prävention durch ExpertInnen im ASchG

Wien (OTS) - In der heutigen Arbeitswelt sind ArbeitnehmerInnen
die zentralen Ressourcen für die Produktivität von Unternehmen. Diese
aber werden zunehmend mit höheren Anforderungen konfrontiert: Die
moderne Arbeitswelt verlangt mehr Leistung, mehr Präsenz und mehr
Engagement. Flexibilisierung, Rationalisierung, massiver Zeitdruck
und sich ständig weiterentwickelnde Technik prägen den Arbeitsalltag
vieler Menschen.

"Wir wissen, dass psychische Belastungen am Arbeitsplatz steigen.
Burn out, Depression und Stress gehören heutzutage zum Arbeitsalltag
in vielen Betrieben," erklärt Mag. Andrea Birbaumer, Obfrau der
Gesellschaft kritischer Psychologen und Psychologinnen (GkPP). Die
moderne Arbeitspsychologie bietet für die zunehmenden Belastungen
aufgrund von psychischem Druck aktuelle und geprüfte
Arbeitsanalysemethoden, die solche Belastungen frühzeitig erkennen
und daraus geeignete Gestaltungsempfehlungen erarbeiten und umsetzen
können. "Diese Expertise wird derzeit aber vom Gesetzgeber
ignoriert," so Birbaumer. Die Bedürfnisse der ArbeitnehmerInnen
werden bislang gesetzlich nur aus dem medizinischen, nicht aber aus
dem psychologischen Blickwinkel berücksichtigt.

Aus Anlass der bevorstehenden Novellierung des
ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) fordert die psychologische
Berufsvertretung GkPP daher nachdrücklich, die zunehmende Bedeutung
arbeitspsychologischer Expertise für gesunden Arbeitsallttag
wahrzunehmen und gesetzlich umzusetzen. Dies bedeutet,
ArbeitspsychologInnen mit anderen im Gesetz vertretenen Fachkräften
gleichzustellen und ArbeitspsychologInnen als 3. Säule der
Präventivkräfte zur Gesundheitsvorsorge in Unternehmen
festzuschreiben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die
arbeitspsychologische Evaluierung und Diagnostik arbeitsbedingter
psychischer Belastungen fachgerecht und kompetent von ExpertInnen
durchgeführt wird und Fehlinterpretationen durch fachfremde Personen
und daraus folgende Kosten für die Betriebe vermieden werden.

"Die stetig steigende Zahl arbeitsbedingter psychischer
Belastungen zeigt, dass der Gesetzgeber gefordert ist," ist die
Sprecherin der Fachabteilung Arbeitspsychologie der GkPP Mag.
Gabriele Weger, überzeugt. Ohne gesetzliche Verankerung der
Arbeitspsychologie zur Vorbeugung von Kurz- und Langzeitfolgen
psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wird das ASchG seinem
umfassenden Präventionsauftrag nicht gerecht.

Rückfragehinweis:
Mag. Andrea Birbaumer (Obfrau GkPP)
E-Mail: birbaumer@gkpp.at, Tel.: 0676 / 6350346

Mag. Gabriele Weger (Leitung der FA Arbeitspsychologie)
E-Mail: weger@gkpp.at, Tel.: 0699 / 19436784, www.gkpp.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel