• 31.03.2011, 10:55:09
  • /
  • OTS0113 OTW0113

Stellungnahme des Österreichischen Bundesverbandes der MediatorInnen zum KindRÄG 2012

Wien (OTS) - Stellungnahme des Österreichischen Bundesverbandes
der MediatorInnen
zum Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Kindschaftsrecht im
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz sowie
das Ehegesetz geändert werden (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2012
- KindRÄG 2012) vom 23. März 2011

Der Österreichische Bundesverband der MediatorInnen ÖBM begrüßt
den Grundgedanken der Novelle zum KindRÄG 2012 die
familienrechtlichen Streitigkeiten aus dem Gerichtssaal in ein
Schlichtungsverfahren zu verlagern, alle Beteiligten im Rahmen der
Familiengerichtshilfe an einen runden Tisch zu bringen.

Ziel der Tätigkeit einer Schlichtungsstelle in Form der
Familiengerichtshilfe sind grundsätzlich konsensuale Lösungen. Die
betroffenen Eltern sollen bestärkt werden ihre Eigenverantwortung
wahrzunehmen und ihre Entscheidungskompetenz einzubringen.

Die Betrauung der Jugendwohlfahrtsbehörde mit der Durchführung der
Familiengerichtshilfe, wie sie durch die analoge Anwendung des
deutschen Rechts vorgesehen ist, ist jedoch kritisch zu hinterfragen

Vorrangige Aufgabe der Jugendwohlfahrtsbehörde ist die Wahrnehmung
der Interessen des Kindes, die Sicherstellung des Kindeswohles. Daher
stellt die vermittelnde, allparteiliche Tätigkeit der
Familiengerichtshilfe, unserer Einschätzung nach, die VertreterInnen
der Jugendwohlfahrtsbehörde zwangsläufig vor einen massiven
Rollenkonflikt. Ihre Möglichkeiten Lösungen zu kreieren, die auf den
konkreten Fall passen, sind beschränkt, da sie weisungsgebunden sind
und somit immer nur Lösungen gefunden werden können, die der
allgemeinen Ansicht der Behörde entsprechen.

Der schon mit den derzeitigen Aufgaben über die bestehenden
Kapazitäten hinaus belastete Behörde noch weitere Verantwortungen
aufzulasten ist nicht ohne einen Ausbau der Planstellen bewältigbar.

Zum Wohle der Kinder ist es jedoch dringend notwendig Lösungen zu
finden, die auf den konkreten Fall angepasst sind und für alle
Beteiligten nachhaltig tragbar sind.
Unserer Ansicht nach bedarf es auch einer ganz besonders geschulten
Verhandlungskompetenz um in derart heiklen Situationen mit den
unterschiedlichen Interessen und Positionen zukunftsorientiert
umzugehen.

Die Durchführung der Familiengerichtshilfe durch
FamilienrichterInnen würde der beabsichtigten Entlastung der
Familiengerichte entgegenstehen, im Gegenteil auch hier wären
zusätzliche Planstellen für FamilienrichterInnen erforderlich.

Da sich Eltern oft durch Scheidung oder Trennung in belastenden,
emotionalen Ausnahmesituationen befinden brauchen sie
strukturierende, neutrale Unterstützung um ihre Elternschaft in der
neuen Lebensrealität nach Scheidung oder Trennung zu gestalten.

Auf Grund der einschlägigen Qualifizierung und der umfassenden
Aus- und Weiterbildung erfüllen eingetragene MediatorInnen die für
die Umsetzung der Ziele der Familiengerichtshilfe notwendigen
Voraussetzungen. MediatorInnen haben sich in den letzten Jahrzehnten
als VermittlerInnen bewährt und garantieren die Koordination und
Vermittlung zwischen der Vielzahl an Interessen. Eine große Zahl an
gut ausgebildeter eingetragener MediatorInnen stellt sicher, dass
ihre Tätigkeit im Rahmen der Familiengerichtshilfe österreichweit
flächendeckend in allen Gerichtssprengeln angeboten werden kann.

Die meisten dieser MediatorInnen sind Mitglieder bim ÖBM. Wir
bieten daher die Durchführung eines Pilotprojektes
"Familiengerichtshilfe unter der Mitwirkung von eingetragenen
MediatorInnen" an, da ein derartiges Projekt sehr erfolgreich und zum
Wohle der Kinder und unter hoher Akzeptanz der Beteiligten ablaufen
könnte,.

Aus diesen Gründen regt der ÖBM daher an, im Artikel II, Änderung
des Außerstreitgesetzes, dem § 106a (1) folgenden Satz hinzuzufügen:
"Die Familiengerichtshilfe ist von eingetragenen MediatorInnen
durchzuführen."

Rückfragehinweis:

Österreichischer Bundesverband für Mediation (ÖBM)
   Mag. Marianus Mautner
   Lerchenfelderstraße 36/3, 1080 Wien
   Tel. 01 / 403 27 61 oder 0699 1507 6000, 
   office@oebm.at www.oebm.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | COM

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel