- 31.03.2011, 08:22:05
- /
- OTS0021 OTW0021
Studie: ArbeitspsychologInnen helfen Unternehmen zum Erfolg
Wien (OTS) - Psychische Erkrankungen verursachen bei angestellten
Frauen bereits 34,6% aller Frühpensionierungen, bei Männern immerhin
22,6%. Im Zeitraum 1995 bis 2008 stiegen die Krankenstandstage
aufgrund psychischer Erkrankungen um 103%. Diese Erkrankungen dauern
besonders lange (im Schnitt 37 Tage). Laut Auskunft des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger hat sich die Zahl der
Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen in den letzten 20 Jahren
verdreifacht. Die Ursachen dafür liegen unter anderem in den
Anforderungen einer modernen Arbeitswelt, besonders in der
Beschleunigung. Der Druck auf die Unternehmen und ihre
MitarbeiterInnen steigt.
Eine Studie des Institutes für Psychologie der Universität Graz
zeigt, dass 70% der FirmenleiterInnen die Arbeits- und
OrganisationspsychologInnen als wichtig für die Prävention erachten.
Zwei Drittel sehen die Leistungen der Arbeits- und
OrganisationspsychologInnen auch als eine gute Investition in die
Zukunft und ebenfalls zwei Drittel sehen diese Angebote als
langfristige Lösungen.
Der Leiter der Fachsektion Arbeits-, Wirtschafts- und
Organisationspsychologie im BÖP, Dr. Paul Jiménez fasst zusammen:
"Das Potential der Arbeits- und OrganisationspsychologInnen wird
mittlerweile deutlich erkannt. Auch für ArbeitgeberInnen wird
sichtbar, dass der Einsatz der PsychologInnen gewinnbringend ist und
spürbar den Erfolg von Unternehmen stärken kann."
Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) nimmt die
bevorstehende Novellierung des Arbeitnehmerschutzgesetzes (ASchG) zum
Anlass, auf die Notwendigkeit der besseren Verankerung der
Arbeitspsychologie hinzuweisen. ArbeitspsychologInnen müssen
zusätzlich zu ihrer fundierten Ausbildung umfangreiche Leistungen
nachweisen und über Praxiserfahrung verfügen, die speziell
zertifiziert wird.
Aus arbeitspsychologischer Sicht ist eine stärkere Verankerung der
Arbeitspsychologie im ASchG unumgänglich. Insbesondere wird eine
Gleichstellung mit den anderen im ArbeitnehmerInnenschutz vertretenen
Fachkräften angestrebt.
Diese Rolle sollte nun deutlicher den Unternehmen, auch im Rahmen
der gesetzlich vorgesehenen Präventionszeiten, zur Verfügung stehen.
Die Berücksichtigung der AO-PsychologInnen in der Neufassung des
ASchG ist daher ein wichtiger Schritt und wird vom Berufsverband der
PsychologInnen in Österreich eindringlich gefordert.
Rückfragehinweis:
Dr. Paul Jiménez
Tel: 0676 / 844 51 0321
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PSY